Stadt Feuchtwangen

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Pressemitteilung Archiv 2021

Kein Erlöschen von Gaststättenerlaubnissen wegen Corona

16.03.2021


Die Stadt Feuchtwangen erlässt eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des Gaststättengesetzes zur einheitlichen Verlängerung der Erlöschensfrist für Gaststättenerlaubnisse bis zum 31. August 2022. Damit reagiert die Kreuzgangstadt auf das fortdauernde Pandemiegeschehen und die damit verbundenen zum Teil dauerhaften Schließungen einzelner Gaststättenbetriebe. „In Feuchtwangen soll kein Gastronomiebetrieb aufgrund der coronabedingten Maßnahmen seine Gaststättenerlaubnis verlieren“, erklärte Bürgermeister Patrick Ruh und sprach folglich von einem selbstverständlichen Schritt seitens der Stadt.


Durch das fortdauernde Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie unterliegt die Ausübung des Gaststättengewerbes seit etwa einem Jahr zum Teil erheblichen Einschränkungen. Einige besonders betroffene Gewerbebetriebe wie beispielsweise Diskotheken und Bars können im Freistaat Bayern bereits seit dem 16. März 2020 bis heute dauerhaft nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang öffnen. Infolge dessen droht den Erlaubnisinhaber nach Ablauf eines Jahres gemäß § 8 Satz 2 GastG das Erlöschen ihrer Erlaubnis.


Um die Betroffenen, aber auch die Verwaltung in der momentanen Situation zu entlasten, wird der Ablauf der Erlöschensfrist bis zum 31. August 2022 verlängert. Ein Fristverlängerungsantrag wird daher erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den Betrieb begonnen oder ausgeübt hat.