1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Röschenhof“ in Feuchtwangen im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Öffentliche Auslegung
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 10.02.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet Nr. 40 „Röschenhof“ mit integriertem Grünordnungsplan in Feuchtwangen beschlossen.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von 29.03.2021 bis einschließlich 27.04.2021. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zu der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der aktuellen Pandemielage ein Erscheinen nur mit Mundschutz und nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09852-904-249oder per eMail (Alexandra.Reif@feuchtwangen.de) erfolgen kann.
Fragen können auch telefonisch oder per eMail geklärt werden. Anregungen und Bedenken können mündlich zur Niederschrift aber auch in Schriftform (auch eMail) vorgebracht werden.
Ausgelegte Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Röschenhof“ mit integriertem Grünordnungsplan:
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Röschenhof“, Planteil, 10.02.2021
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40 „Röschenhof“, 10.02.2021
- Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren"
- Formblatt "Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung"
- Auszug aus dem MB vom 19.03.2021