Stadt Feuchtwangen

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Breitbandausbau in der Stadt Feuchtwangen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Feuchtwangen beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Wir informieren Sie auf diesen Seiten über den aktuellen Stand des Verfahrens und veröffentlichen alle notwendigen Dokumente.

Weitere Informationen zum Breitbandausbau der Stadt Feuchtwangen erhalten Sie bei:

Herrn Florian Frey
Stadtwerke Feuchtwangen
Ansbacher Str. 29
91555 Feuchtwangen
Tel.: 09852 904-352
Fax. 09852 904-39 352

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Stadt Feuchtwangen nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Florian Frey.
Florian.Frey(@)stadtwerke-feuchtwangen.de

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

FEU Istversorgung vor ME

 

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Feuchtwangen gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 05.11.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Feuchtwangen Markterkundung Bekanntmachung

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung

Modul 4: Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Veröffentlicht 01.03.2021

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Die Stadt Feuchtwangen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Feuchtwangen die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Feuchtwangen  behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

 

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

Feuchtwangen Bekanntmachung Auswahlverfahren zweistufig WiLü 140521.pdf

Feuchtwangen Muster Kooperationsvertrag Wirtschaftlichkeitslücke 200521.docx

Beispiel Kooperationsvertrag Sicherungsübereignung.pdf

FEU_Bestaetigung_kein_Unternehmen_in_Schwierigkeiten_BayGibitR (1).pdf

Nutzungsbedingungen_Geodaten.pdf

FEU_Verpflichtungserklaerung_Geodaten_Auswahlverfahren.pdf

FEU_Gigabit_Erschließungsgebiet Auswahverfahren 090221.pdf

2021-01-18_Wertungsvorgehen_Feuchtwangen.pdf

FEU_Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke.xlsx

 

Modul 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Modul 6: Zuwendungsbescheid

veröffentlicht am 10.08.2022

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 27.05.2022 bei der Stadt Feuchtwangen eingegangen.

 

Modul 7: Kooperationsvertrag

Veröffentlicht am 10.08.2022

Stellungnahme der Stadt Feuchtwangen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur. 

Modul 7_2022-07-28 Feuchtwangen Bestätigung Kooperationsvertrag WiLü.pdf