Stadt Feuchtwangen

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Die Vergabekriterien

Generell haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die Aufnahme in die Kindertagesstätten zum 1.9. erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in der Stadt Feuchtwangen wohnenden Kindern nach folgenden Dinglichkeitsstufen getroffen:

  • Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden;
  • Kinder, wenn mind. ein Geschwisterkind zu Beginn der Buchung bereits die ausgewählte Kindertagesstätte besucht;
  • Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden;
  • Nach dem Geburtsdatum der Kinder;
  • Nach dem gewünschten Aufnahmedatum.

Für Kinder, welche eine vom Freistaat Bayern geförderte Kindertageseinrichtung besuchen sollen, ist eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden/Woche einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass das Kita-Jahr stets zum 1.9. eines Jahres beginnt und somit auch die Platzvergabe zu diesem Aufnahmedatum erfolgt.