Stadt Feuchtwangen

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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Pfarrfeld“ in Breitenau im Beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 04.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet Nr. 4 „Pfarrfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan in Breitenau beschlossen. 
 
Die Auslegung findet statt in der Zeit von 15.03.2021 bis einschließlich 16.04.2021. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zu der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der aktuellen Pandemielage ein Erscheinen nur mit Mundschutz und nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09852-904-249 oder per eMail alexandra.reif(@)feuchtwangen.de erfolgen kann.
Fragen können auch telefonisch oder per eMail geklärt werden. Anregungen und Bedenken können mündlich zur Niederschrift aber auch in Schriftform (auch eMail) vorgebracht werden.

Ausgelegte Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 4 „Pfarrfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan:
•    Bebauungsplan Nr. 4 " Pfarrfeld“, Planteil, 04.12.2019
•    Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 " Pfarrfeld“, 04.12.2019
•    spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Juli 2020
•    Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren"
•    Formblatt "Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung"
•    Auszug aus dem MB vom 05.03.2021