Stadt Feuchtwangen

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25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage – Kamm – Weihermann“

Der Bauausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in der Sitzung vom 13.11.2024 den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 „PV-Anlage Kamm-Weihermann“ gebilligt. Der Bauausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in der Sitzung vom 13.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 52 für das Sondergebiet „PV-Anlage Kamm-Weihermann“ gebilligt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 Sondergebiet „PV-Anlage Kamm – Weihermann“ mit Festsetzungen, Begründung mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht (Stand 13.11.2024) sowie speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen sowie der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand 13.11.2024) liegen die Unterlagen vom

09.12.2024 bis einschließlich 14.01.2025

bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 52 Sondergebiet „PV-Anlage Kamm – Weihermann“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 Sondergebiet „PV-Anlage Kamm – Weihermann“ nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aiz_52_PV-Kamm_Whrm_2024_11_13 Beschluss BVA
Aiz_52_PV-Kamm_Whrm_241107_saP_PV-Anlage_Feuchtwangen_RehauWest_Abgabe
Aiz_52_PV-Kamm_Whrm_241107_sap_PV-Anlage_Feuchtwangen_Weihermann_Entwurf
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Aiz_52_PV-Kamm_Whrm_Formblatt_beteiligung-traeger-oeff_belange
Aiz_52_PV-Kamm_Whrm_MB_FEU_2024-24_WEB_1
Aiz_52_PV-Kamm_Whrm_Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 24.09.2024
Aiz_52_PV-Kamm_Whrm_Stellungnahme des LRA Ansbach vom 27.09.2024
Aiz_52_PV-Kamm_Whrm_Stellungnahme des WWA Ansbach vom 12.09.2024
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