5. Änderung und Erweiterung B-Plan "Industriegebiet West I" sowie 27. FNP-Änderung
Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ mit integriertem Grünordnungsplan und Entwurf zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“
Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 den Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Industriegebiet West” gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Anlass der Bebauungsplanänderung und Erweiterung sind die konkreten Erweiterungsabsichten des Vorhabenträgers in direktem Anschluss an das bestehende Firmengelände. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Feuchtwangen ist der Bereich des Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren, zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Industriegebiet West”, geändert.
Der Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ mit Festsetzungen, Begründung (Stand 16.04.2025) und Umweltbericht steht vom
26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Feuchtwangen zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Zimmer 26, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ nicht von Bedeutung ist.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_SN_WWAv10.03.2025.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_SN_LRAv17.02.2025.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_SN Staatl_BAv20.02.2025.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_08 hydrUnters_Anlage 01.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_08 hydrUnters_Anl02.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_08 hydrUnters.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_07 SchalltechnUnters.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_06 saP 2024-08-29.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_05_Begründung.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_04 textl. Festsetzungen.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_03 B-Plan.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_02 Begründung - FNP-Änderung.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_01 FNP_Änderung.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_00 Formblatt_beteiligung-TöB.pdf
Datenschutzerklaerung.pdf
Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 „Pfarrfeld“ im Ortsteil Breitenau
Der Bauausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung vom 22.01.2025 den Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplanes Nr. 4 „Pfarrfeld“ gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bauausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung vom 16.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Pfarrfeld“ im Ortsteil Breitenau gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird in Teilbereichen geändert.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die notwendige Rechtsgrundlage für die geplante Wohnbebauung im Ortsteil Breitenau schaffen.
Das geplante Wohnbaugebiet befindet sich im Süden von Breitenau, direkt angrenzend an das vorhandene Dorfgebiet von Breitenau. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über einen vorhandenen Wirtschaftsweg mit der Fl.Nr. 161. Die Ortschaft befindet sich ca. 6km nordwestlich der Kernstadt Feuchtwangen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche überwiegend als Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Ein Streifen im Süden sowie der Bereich westlich des Wirtschaftsweges mit insgesamt 1 ha sind als landwirtschaftliche Fläche gemäß § 5 Abs. s Nr. 9a BauGB dargestellt.
Im Geltungsbereich der Änderung befinden sich Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 93/11, 157 und 161 der Gemarkung Breitenau.
Da Bebauungspläne gem. § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird dieser im Parallelverfahren geändert.
Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (22.01.2025) und Umweltbericht sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Pfarrfeld“ im Ortsteil Breitenau mit Festsetzungen, Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht (jeweils Stand 16.04.2025) sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Stand August 2020) liegen vom
26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025
bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_01 FNP_Änderung.pdf
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_02 Begruendung_FNP-Änderung_250122.pdf
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_03 Bebauungsplan_250416.pdf
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_04 Begruendung_Breitenau_250416.pdf
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_05 GoP Wohngebiet Pfarrfeld 16.04.2025.pdf
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_06 Umweltbericht Wohngebiet Pfarrfeld 16.04.2025.pdf
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_07 saP_FEU_Breitenau_Pfarrfeld.pdf
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_Formblatt_beteiligung-traeger-oeff_belange.pdf
04_Bre_Pfarrfeld_Ausleg2_Stellungnahme LRA Ansbach vom 05.11.2024.pdf
Datenschutzerklaerung.pdf