Stadt Feuchtwangen

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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ mit integriertem Grünordnungsplan

Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in der Sitzung vom 11.06.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Für das Baugebiet „Hochschule“ der Stadt Feuchtwangen besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 2022. Dieser setzt neben den erforderlichen Verkehrs- und Grünflächen ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hochschule“, ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO, ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO, sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ fest.
Der rechtskräftige Bebauungsplan soll in Teilbereichen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung geändert werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls geplant, das allgemeine Wohngebiet, im Bereich der in der Ursprungsfassung vorgesehenen Fläche für die Regewasserrückhaltung geringfügig Richtung Nordosten zu erweitern. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird darüber hinaus redaktionell auch das aktuelle Kataster in den Bebauungsplan übernommen.

Da die 1. Änderung des Bebauungsplanes nach Abschluss der Erschließungsarbeiten durchgeführt wird, wurde auch hier die geringfügige Anpassung im Bereich der Verkehrsflächen vorgenommen, um die Bauleitplanung den aktuellen Bedingungen anzupassen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient als rechtliche Grundlage für die geordnete Bebauung der Parzellen innerhalb des Geltungsbereichs der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ mit Festsetzungen und Begründung ist vom

21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung (Zimmer 26 – Eingang 2), Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeitenbereitgestellt.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung(@)feuchtwangen.de und bei Bedarf in Textform an Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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