Stadt Feuchtwangen

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage – Kamm – Weihermann“

Der Stadtrat Feuchtwangen hat in der Sitzung vom 07.08.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „PV-Anlage Kamm-Weihermann“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gebilligt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Stand 07.08.2024) und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „PV-Anlage Kamm – Weihermann“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Festsetzungen, Begründung (Stand 07.08.2024) und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen ist veröffentlicht vom:

02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 52 „PV-Anlage Kamm – Weihermann“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 52 „PV-Anlage Kamm – Weihermann“ nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_Ausl1_01 FNP_Änderung
52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_Ausl1_02 Begründung FNP-Änderung
52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_Ausl1_03 B-Plan Kamm-Weihermann
52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_Ausl1_03 textl Festsetzungen
52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_Ausl1_04 Begründung B-Plan
52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_Ausl1_04_ Anlage 2_sap_PV-Anlage_Weihermann_240429
52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_Ausl1_04_Anlage 1_saP_PV-Anlage_Kamm_240212
52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_Formblatt_beteiligung-traeger-oeff_belange
52_Aiz_PV-Kamm-Weihermann_MB_FEU_2024-17_WEB
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