Stadt Feuchtwangen

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Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für den Landkreises Ansbach ermittelt und veröffentlicht alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für alle Gemeindegebiete des Landkreises Ansbach.
Die aktuellen Werte wurden zum Stichtag 01.01.2024 erstellt.

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach hat die Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 für die Gemeindegebiete des Landkreises Ansbach ermittelt. Gemäß § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV werden die ermittelten Werte öffentlich bekannt gemacht.

Die Liste der Bodenrichtwerte samt den Karten mit den Wertzonen kann bis zum 15.08.2024 im Rathaus im Flur des 2. Obergeschosses vor dem Liegenschaftsamt, Zimmer 17, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Parallel stehen nachfolgend alle Dateien als PDF zum Download:

 

Liste der Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet Feuchtwangen

Plan Feuchtwangen Stadt

Plan Feuchtwangen - Nord

Plan Feuchtwangen - Süd

 

Urheberrechtshinweis

Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem jeweiligen Gutachterausschuss das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

Abschriften einzelner Daten - während der Dauer der Auslegung - sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch wie z.B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.

Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.
Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender.
Ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte Auskünfte sind rechtsverbindlich.

Ansbach, Juli 2024

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erhalten Sie jederzeit bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, Tel. 0981/468-1052, oder per Mail an gaa(@)landratsamt-ansbach.de.

Ab September 2024 werden die neuen Richtwertzonen samt Bodenrichtwerten des kompletten Landkreises Ansbach auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ veröffentlicht und können jederzeit kostenfrei eingesehen werden.

 

Herstellungsbeiträge

Die Übersicht der Herstellungsbeiträge, der Kanaleinleitungsgebühren und den Wasserpreis finden Sie in der Rubrik Wirtschaftsdaten unter Beiträge und Gebühren.

Zur Rubrik Wirtschaftsdaten