Stadt Feuchtwangen

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Richtlinie zur Förderung der energetischen Sanierung von Altbauten

Im Detail

Durch den fachgerechten Einbau einer Wärmedämmung oder den Austausch von in die Jahre gekommenen Fenstern besteht bei Altbauten im Stadtgebiet ein erhebliches Potenzial nachhaltig zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beizutragen und gleichzeitig Heizkosten zu sparen. Der Stadt Feuchtwangen ist es daher ein Anliegen entsprechende Anreize zur Sanierung von Wohngebäuden zu schaffen.

Die Stadt Feuchtwangen unterstützt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der energetischen Sanierung von Altbauten entsprechende Vorhaben.

Unter der Rubrik Rathausservice / Satzungen und Verordnungen steht Ihnen unter dem Stichwort „Altbausanierung“ die Richtlinie sowie der entsprechende Antragsvordruck zur Information bereit. Gerne steht Ihnen das Stadtbauamt, Sachgebiet Bauverwaltung, für Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der:

Stadtverwaltung Feuchtwangen
Stadtbauamt
Sachgebiet Bauverwaltung


Tel.: 09852 904-142