Stadt Feuchtwangen

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Wertstoffhof Feuchtwangen

an der Bauschuttdeponie

       Auf Wertstoffhöfen besteht keine Pflicht zum Tragen einer (medizinischen)
      Gesichtsmaske. Angehalten
wird jedoch weiterhin zu einer Einhaltung eines
      Mindestabstands von 1,5 m; kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten
       werden, wir (unbeschadet der o.g. Regelungen) empfohlen, eine medizinische
       Gesichtsmaske zu tragen.

Öffnungszeiten: 
Mittwoch13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag13.30 bis 16.00 Uhr (nur mit Termin, Ticket buchbar über die Internetseite des Landratsamts Ansbach oder über die Abfall-App)
Samstag08.30 bis 12.30 Uhr

Wie kommen Sie an ein Ticket:

  • Zunächst die kostenfreie Abfall-App des Landkreises Ansbach auf Ihr Handy installieren.
  • Wählen Sie in der App entweder
    unter "Sammelstelle" den WSH Feuchtwangen aus, klicken Sie auf "Ticket beantragen" oder
    öffnen Sie unter Menüpunkt "mehr" das Ticketformular.
  • Nachdem der Wertstoffhof gewählt wurde, können Wunschtag und -zeitraum für die Anlieferung ausgewählt werden.
  • Abschließend noch Name, Wohnort und gültige Mailadresse eingeben und schon erhalten Sie Ihr Ticket an die angegebene Mailadresse gesendet.
  • Das Ticket bringen Sie dann in digitaler oder ausgedruckter Form mit zum Wertstoffhof.

Alternativ können Sie auch über die Internetseite des Landkreises Ansbach ein Ticket erstellen.
Reservierungen sind nur über diese Wege, nicht schriftlich oder telefonisch, möglich.

 

Es werden u. a. folgende Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen angenommen:

Altholz (nur Möbel aus Haus und Garten)Korken
AlttextilienKühlgeräte
BatterienLeuchtstoffröhren/Energiesparlampen/LED-Lampen
CDs/DVDs/Blu-RaysMetallabfälle
Dosen (groß)Nichtverpackungskunststoffe (ohne Bauabfälle)
Elektro- und ElektronikschrottPU-Schaumdosen
Kartonagen/Pappe (Verpackungsabfälle)Speisefette/-öl
KabelresteSperrabfall (Hinweise siehe unten)
KfZ-Ölfilter  Tinten- und Tonerkartuschen

 Wichtiger Hinweis: Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, die Wertstoffe bereits daheim vorzusortieren.

 

Bitte beachten: seit 1. Januar 2023 werden folgende Wertstoffe nicht mehr angenommen:

Altmedikamente (zukünftig Restmüll)
Papier (zukünftig grüne Tonne

Was ist Sperrabfall?

Sperrabfall ist ein Sammelbegriff für sperrigen Hausrat, der aufgrund seiner Größe oder sei­nes Gewichts nicht in die zugelassenen Abfall­behältnisse aufgenommen werden kann oder das Entleeren dieser Behältnisse erschwert und deshalb getrennt gesammelt und abtranspor­tiert werden muss. Typische Gegenstände der Sperrabfallentsorgung sind beispielsweise Mö­bel, Matratzen, Teppiche, Einrichtungsgegen­stände, größeres Spielzeug, etc.

Was kann nicht über den Sperrabfallcontainer entsorgt werden?

  • Über den Sperrabfallcontainer können keine mit Kleinteilen befüllten Behälter (Kartons, Fässer, Säcke, etc.) entsorgt werden.
  • Auch keine aus Einzelteilen bestehenden Kon­struktionen (bspw. Kinderspielzeug), die ohne weiteren Aufwand und Schwierigkeiten zer­legt werden können, dürfen über den Sperr­abfallcontainer entsorgt werden.
  • Über den Sperrabfallcontainer können keine Verpackungen (bspw. Farbeimer aus Kunst­stoff, Kunststoffsäcke, sonstige Kunststoffbe­hältnisse) entsorgt werden.
  • Die Räumungen von Wohnungen oder Haus­haltsauflösungen dürfen ebenfalls nicht über die Sperrabfallannahme am Wertstoffhof abgewickelt werden (derartige Maßnah­men können über die Müllumladestation „Im Dienstfeld“ in Aurach oder kostengünstig von karitativen Einrichtungen – siehe wichtige Ad­ressen – durchgeführt werden).
  • Baustellenabfälle wie Fenster oder Türen, Waschbecken, WC-Schüsseln, Mauer- und Betonreste, Dämm- und Isoliermaterial, usw. werden nicht an den Wertstoffhöfen ange­nommen.

Wie kann ich sonst meine Abfälle entsorgen?

  • Zunächst sind die Abfälle sortenrein zu tren­nen.
  • Anschließend sind die Abfälle so zu zerlegen, dass diese über die dafür vorgesehenen und zugelassenen Abfallbehältnisse entsorgt wer­den können.

Die von der Abfallentsorgung über die Wert­stoffhöfe ausgeschlossenen Abfälle müssen entweder über die dafür vorgesehenen Wege (siehe Abfallratgeber) oder gebührenpflichtig an die Müllumladestation „Im Dienstfeld“ in Au­rach angeliefert werden.

Im Dienstfeld (zwischen Aurach und Weinberg)
91589 Aurach
Tel. 09804 91130

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr
und an bestimmten Samstagen (Termine auf Anfrage)

Zusätzlicher Haus-, Sperr- und Gewerbeabfall kann gebührenpflichtig angeliefert werden.

Was mache ich, wenn meine Restabfallbehälter zu klein bemessen sind?

Fallen vorübergehend so viele Restabfälle an, dass diese nicht über die zugelassenen Restab­fallbehälter entsorgt werden können, so sind die weiteren Abfälle in Zusatzabfallsäcken, die im BürgerAmt erhältlich sind, bereitzu­stellen (§ 14 Abs. 3 AWS). 

Fallen dauerhaft so viele Restabfälle an, dass diese nicht über die zugelassenen Restabfall­behälter entsorgt werden können, so sind un­ter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und der anfallenden Restabfallmenge ausreichend bemessene Restabfallbehälter zu beantragen. Die Verantwortung für die ausreichende Be­messung trägt der Anschlusspflichtige (§ 15 Abs. 2 AWS)! Anschlusspflichtig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung ist der Grundstücks­eigentümer! 

Näheres zu den Entsorgungswegen finden Sie im Abfall-ABC auf Seiten 28 ff. des Abfallratgebers

Weitere Fragen rund um den Abfall und die Entsorgungswege beantwortet Ihnen auch die Abfallberatung unter der Telefonnummer: 0981/468-2301.