Wertstoffhof Feuchtwangen
an der Bauschuttdeponie
Öffnungszeiten: | |
---|---|
Mittwoch | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Freitag | 13.30 bis 16.00 Uhr (nur mit Termin, Ticket buchbar über die Internetseite des Landratsamts Ansbach oder über die Abfall-App) |
Samstag | 08.30 bis 12.30 Uhr |
Wie kommen Sie an ein Ticket:
- Zunächst die kostenfreie Abfall-App des Landkreises Ansbach auf Ihr Handy installieren.
- Wählen Sie in der App entweder
unter "Sammelstelle" den WSH Feuchtwangen aus, klicken Sie auf "Ticket beantragen" oder
öffnen Sie unter Menüpunkt "mehr" das Ticketformular. - Nachdem der Wertstoffhof gewählt wurde, können Wunschtag und -zeitraum für die Anlieferung ausgewählt werden.
- Abschließend noch Name, Wohnort und gültige Mailadresse eingeben und schon erhalten Sie Ihr Ticket an die angegebene Mailadresse gesendet.
- Das Ticket bringen Sie dann in digitaler oder ausgedruckter Form mit zum Wertstoffhof.
Alternativ können Sie auch über die Internetseite des Landkreises Ansbach ein Ticket erstellen.
Reservierungen sind nur über diese Wege, nicht schriftlich oder telefonisch, möglich.
Es werden u. a. folgende Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen angenommen:
Altholz (nur Möbel aus Haus und Garten) | Korken |
Alttextilien | Kühlgeräte |
Batterien | Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen/LED-Lampen |
CDs/DVDs/Blu-Rays | Metallabfälle |
Dosen (groß) | Nichtverpackungskunststoffe (ohne Bauabfälle) |
Elektro- und Elektronikschrott | PU-Schaumdosen |
Kartonagen/Pappe (Verpackungsabfälle) | Speisefette/-öl |
Kabelreste | Sperrabfall (Hinweise siehe unten) |
KfZ-Ölfilter | Tinten- und Tonerkartuschen |
Wichtiger Hinweis: Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, die Wertstoffe bereits daheim vorzusortieren.
Bitte beachten: seit 1. Januar 2023 werden folgende Wertstoffe nicht mehr angenommen:
Altmedikamente (zukünftig Restmüll) |
Papier (zukünftig grüne Tonne |
Was ist Sperrabfall?
Sperrabfall ist ein Sammelbegriff für sperrigen Hausrat, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse aufgenommen werden kann oder das Entleeren dieser Behältnisse erschwert und deshalb getrennt gesammelt und abtransportiert werden muss. Typische Gegenstände der Sperrabfallentsorgung sind beispielsweise Möbel, Matratzen, Teppiche, Einrichtungsgegenstände, größeres Spielzeug, etc.
Was kann nicht über den Sperrabfallcontainer entsorgt werden?
- Über den Sperrabfallcontainer können keine mit Kleinteilen befüllten Behälter (Kartons, Fässer, Säcke, etc.) entsorgt werden.
- Auch keine aus Einzelteilen bestehenden Konstruktionen (bspw. Kinderspielzeug), die ohne weiteren Aufwand und Schwierigkeiten zerlegt werden können, dürfen über den Sperrabfallcontainer entsorgt werden.
- Über den Sperrabfallcontainer können keine Verpackungen (bspw. Farbeimer aus Kunststoff, Kunststoffsäcke, sonstige Kunststoffbehältnisse) entsorgt werden.
- Die Räumungen von Wohnungen oder Haushaltsauflösungen dürfen ebenfalls nicht über die Sperrabfallannahme am Wertstoffhof abgewickelt werden (derartige Maßnahmen können über die Müllumladestation „Im Dienstfeld“ in Aurach oder kostengünstig von karitativen Einrichtungen – siehe wichtige Adressen – durchgeführt werden).
- Baustellenabfälle wie Fenster oder Türen, Waschbecken, WC-Schüsseln, Mauer- und Betonreste, Dämm- und Isoliermaterial, usw. werden nicht an den Wertstoffhöfen angenommen.
Wie kann ich sonst meine Abfälle entsorgen?
- Zunächst sind die Abfälle sortenrein zu trennen.
- Anschließend sind die Abfälle so zu zerlegen, dass diese über die dafür vorgesehenen und zugelassenen Abfallbehältnisse entsorgt werden können.
Die von der Abfallentsorgung über die Wertstoffhöfe ausgeschlossenen Abfälle müssen entweder über die dafür vorgesehenen Wege (siehe Abfallratgeber) oder gebührenpflichtig an die Müllumladestation „Im Dienstfeld“ in Aurach angeliefert werden.
Im Dienstfeld (zwischen Aurach und Weinberg)
91589 Aurach
Tel. 09804 91130
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr
und an bestimmten Samstagen (Termine auf Anfrage)
Zusätzlicher Haus-, Sperr- und Gewerbeabfall kann gebührenpflichtig angeliefert werden.
Was mache ich, wenn meine Restabfallbehälter zu klein bemessen sind?
Fallen vorübergehend so viele Restabfälle an, dass diese nicht über die zugelassenen Restabfallbehälter entsorgt werden können, so sind die weiteren Abfälle in Zusatzabfallsäcken, die im BürgerAmt erhältlich sind, bereitzustellen (§ 14 Abs. 3 AWS).
Fallen dauerhaft so viele Restabfälle an, dass diese nicht über die zugelassenen Restabfallbehälter entsorgt werden können, so sind unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und der anfallenden Restabfallmenge ausreichend bemessene Restabfallbehälter zu beantragen. Die Verantwortung für die ausreichende Bemessung trägt der Anschlusspflichtige (§ 15 Abs. 2 AWS)! Anschlusspflichtig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung ist der Grundstückseigentümer!
Näheres zu den Entsorgungswegen finden Sie im Abfall-ABC auf Seiten 28 ff. des Abfallratgebers.
Weitere Fragen rund um den Abfall und die Entsorgungswege beantwortet Ihnen auch die Abfallberatung unter der Telefonnummer: 0981/468-2301.