Bebauungsplanes Nr. 50 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Deponie"
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Feuchtwangen mit Umweltbericht
und
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Deponie" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Stadtrat hat am 21.10.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Deponie" zu ändern sowie die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Deponie" durchzuführen. Der BVA hat am 22.09.2021 vorliegende Entwürfe gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zu der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der aktuellen Pandemielage ein Erscheinen nur mit Mundschutz und nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09852-904-249 erfolgen kann.
Fragen können auch telefonisch oder per eMail geklärt werden. Anregungen und Bedenken können mündlich zur Niederschrift aber auch in Schriftform (auch eMail) vorgebracht werden.
Ausgelegte Unterlagen:
- Bebauungsplan Nr. 50 " Photovoltaikanlage Deponie“, Planteil, 21.10.2020/22.09.2021
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 50 " Photovoltaikanlage Deponie“, 21.10.2020/22.09.2021
- 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Feuchtwangen, Planteil, 21.10.2020/22.09.2021
- Begründung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Feuchtwangen, 21.10.2020/22.09.2021
- Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren"
- Formblatt "Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung"
- Auszug aus dem MB vom 29.10.2021