1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ mit integriertem Grünordnungsplan
Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in der Sitzung vom 11.06.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Für das Baugebiet „Hochschule“ der Stadt Feuchtwangen besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 2022. Dieser setzt neben den erforderlichen Verkehrs- und Grünflächen ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hochschule“, ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO, ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO, sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ fest.
Der rechtskräftige Bebauungsplan soll in Teilbereichen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung geändert werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls geplant, das allgemeine Wohngebiet, im Bereich der in der Ursprungsfassung vorgesehenen Fläche für die Regewasserrückhaltung geringfügig Richtung Nordosten zu erweitern. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird darüber hinaus redaktionell auch das aktuelle Kataster in den Bebauungsplan übernommen.
Da die 1. Änderung des Bebauungsplanes nach Abschluss der Erschließungsarbeiten durchgeführt wird, wurde auch hier die geringfügige Anpassung im Bereich der Verkehrsflächen vorgenommen, um die Bauleitplanung den aktuellen Bedingungen anzupassen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient als rechtliche Grundlage für die geordnete Bebauung der Parzellen innerhalb des Geltungsbereichs der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ mit Festsetzungen und Begründung ist vom
21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung (Zimmer 26 – Eingang 2), Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeitenbereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung(@)feuchtwangen.de und bei Bedarf in Textform an Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Hochschule“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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Feu_46_Ä1_Ausleg1_Protokollauszug_BVA_2025-06-11
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Datenschutzerklaerung
5. Änderung und Erweiterung B-Plan "Industriegebiet West I" sowie 27. FNP-Änderung
Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ mit integriertem Grünordnungsplan und Entwurf zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“
Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 den Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Industriegebiet West” gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Anlass der Bebauungsplanänderung und Erweiterung sind die konkreten Erweiterungsabsichten des Vorhabenträgers in direktem Anschluss an das bestehende Firmengelände. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Feuchtwangen ist der Bereich des Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren, zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Industriegebiet West”, geändert.
Der Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ mit Festsetzungen, Begründung (Stand 16.04.2025) und Umweltbericht steht vom
26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Feuchtwangen zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Zimmer 26, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Aus aktuellem Anlass wird die o. g. Frist verlängert bis zum 25.07.2025.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ nicht von Bedeutung ist.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_SN_WWAv10.03.2025.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_SN_LRAv17.02.2025.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_SN Staatl_BAv20.02.2025.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_08 hydrUnters_Anlage 01.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_08 hydrUnters_Anl02.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_08 hydrUnters.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_07 SchalltechnUnters.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_06 saP 2024-08-29.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_05_Begründung.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_04 textl. Festsetzungen.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_03 B-Plan.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_02 Begründung - FNP-Änderung.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_01 FNP_Änderung.pdf
Feu_Nr.24_Ä5_IG-West-I_vorhherz_Ausl2_00 Formblatt_beteiligung-TöB.pdf
Datenschutzerklaerung.pdf