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Härtefallhilfen

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Der Vollzug der Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundenen Energieträger (Härtefallhilfen) erfolgt durch die Länder.

Ihren Antrag können Sie in Bayern ab dem 15. Mai 2023 stellen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir anhand des Härtefallhilfe-Rechners unverbindlich vorab zu prüfen, ob Sie eine Härtefallhilfe erhalten können.

Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Sie Fragen?
Hier finden Sie Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
Für sämtliche Fragen zu den Härtefallhilfen steht Ihnen die Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit, die Sie über de-haertefallhilfe(@)kpmg-law.com und (089) 59976061122 erreichen.
Erreichbarkeit der Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (nicht an bayerischen Feiertagen).
Bitte beachten sie auch auf die ausführlichen FAQs. Dort werden die wichtigsten Fragen bereits beantwortet.