KOMMUNALWAHLEN am 16. März 2014
In Bayern finden alle sechs Jahre Kommunalwahlen statt. Am Sonntag, den 16. März 2014 werden auch in Feuchtwangen der erste Bürgermeister, der Stadtrat und der Kreistag gewählt. Insgesamt stellen sich 518 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.
Wie bereits bei früheren Kommunalwahlen haben auch ausländische Unionsbürger die Möglichkeit ihre Stimme(n) abzugeben.
Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte. Alle Wahlberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung Geltung verschaffen.
Sie, als Wahlberechtigter bestimmen selbst, wer die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes übernimmt, für die nächsten sechs Jahre die kommunalen Aufgaben angeht und über die Entwicklung und das Erscheinungsbild der Stadt Feuchtwangen und des Landkreises Ansbach entscheidet.
Auf sein Wahlrecht sollte daher niemand verzichten und somit die Gelegenheit wahrnehmen Politik vor Ort mitzubestimmen.
Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, werden gebeten sich beim BürgerAmt (Tel.: 09852/904-0) zu melden.
Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, den 14. März 2014 – 15.00 Uhr bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
Kann ein Wahlberechtigter, aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung sein Wahlrecht nicht wahrnehmen, besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen bis Sonntag, den 16. März 2014 – 15.00 Uhr in der Stadtverwaltung zu beantragen und abzuholen.
Neben der Möglichkeit die Briefwahlunterlagen persönlich im BürgerAmt abzuholen, können diese auch „online“ (bis zum 12.03.2014 – 12.00 Uhr) über die Homepage der Stadt Feuchtwangen www.feuchtwangen.de beantragt werden. Einfach auf der Startseite (oben links) den Link „Zur Kommunalwahl am 16.03.2014“ anklicken, dann das Feld „Jetzt Briefwahlunterlagen anfordern“ anklicken, anhand der Wahlbenachrichtigungskarte die persönlichen Daten eingeben und abschicken. Die Unterlagen werden dann -bei rechtzeitiger Beantragung- per Post übersendet.