Reisepass und Personalausweis rechtzeitig beantragen
Bald beginnt die Urlaubszeit – sind Ihre Ausweise und Pässe noch gültig?
Um Grenzprobleme zu vermeiden, müssen Ausweispapiere gültig sein. Beachten Sie, dass viele Länder eine Mindestgültigkeit des Reisedokumentes verlangen. Welche Papiere, ob Personalausweis oder Reisepass, an Ihrem Reiseziel notwendig sind, erfahren Sie im Reisebüro oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de (Reise und Sicherheit – Einreisebestimmungen).
Die Bearbeitungszeit beträgt für Personalausweise ca. 2 – 3 Wochen, für Reisepässe ca. 6 Wochen (Eine Verlängerung dieser Ausweispapiere ist nicht möglich!).
Was ist bei der Beantragung der Ausweispapiere zu beachten?
Personalausweis
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich bzw. eine Negativbescheinigung (wird vom Jugendamt ausgestellt) vorzulegen, falls kein gemeinsames Sorgerecht besteht, das Kind muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein
- digitales biometrisches Lichtbild
- Abgabe von Fingerabdrücken (für Kinder bis zum 6. Lebensjahr nicht erforderlich)
- ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift erforderlich
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Gebühr (bis zum 24. Lebensjahr – gültig: 6 Jahre) 22,80 € bzw. 37,00 € (ab dem 24. Lebensjahr – gültig 10 Jahre) muss bei der Antragstellung bezahlt werden
Reisepass
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich bzw. eine Negativbescheinigung (wird vom Jugendamt ausgestellt) vorzulegen, falls kein gemeinsames Sorgerecht besteht, das Kind muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein
- digitales biometrisches Lichtbild
- Abgabe von Fingerabdrücken (für Kinder bis zum 6. Lebensjahr nicht erforderlich)
- ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift erforderlich
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Gebühr (bis zum 24. Lebensjahr – gültig 6 Jahre): 37,50 € bzw. 70,- € (ab dem 24. Lebensjahr – gültig 10 Jahre) muss bei der Antragstellung bezahlt werden
Achtung:
Ab 01. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für Pässe und Ausweise nur noch digital erstellt werden. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 geregelt.
Damit dürfen für Ausweis- und Passdokumente nur noch elektronische und biometrische Passbilder verwendet werden.
Das digitale Lichtbild kann ab 01.05.2025 durch einen zertifizierten privaten Fotodienstleister gefertigt werden. Dort ist in der Regel ein QR-Code zur Vorlage bei der Ausweisbeantragung im BürgerAmt zum sicheren Abruf des digitalen Lichtbilds erhältlich.
Die Öffnungs- und Terminzeiten des Bürgeramtes bitte beachten.