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Seit dem 1. September 2025 gelten für einen Betreuungsplatz in den Feuchtwanger Kindertagesstätten folgende Elternbeiträge:
Buchungszeiten | Krippe | Regelgruppe |
|---|---|---|
2 – 3 Stunden | 145,00 € | 90,00 € |
3 – 4 Stunden | 170,00 € | 110,00 € |
4 – 5 Stunden | 195,00 € | 130,00 € |
5 – 6 Stunden | 220,00 € | 150,00 € |
6 – 7 Stunden | 245,00 € | 170,00 € |
7 – 8 Stunden | 270,00 € | 190,00 € |
8 – 9 Stunden | 295,00 € | 210,00 € |
9 – 10 Stunden | 320,00 € | 230,00 € |
Beitragszuschuss Kindergarten
Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Der Beitragszuschuss in Höhe von maximal 100 Euro pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gewährt.
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die bisherige Form des Elternbeitragszuschusses. Die hierfür vorgesehenen staatlichen Mittel bleiben zwar im System der Kindertagesbetreuung erhalten, fließen aber künftig in die allgemeine Betriebskostenförderung ein.
Bayerisches Krippengeld
Zusätzlich zum Beitragszuschuss hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für die Betreuung in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmt haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erforderlich.
Das Bayerische Krippengeld wird nur noch für Kinder gezahlt, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren wurden, gibt es kein Krippengeld mehr. Die Staatsregierung leitet die Gelder stattdessen direkt in die allgemeine Betriebskostenförderung um.
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