6. Mai 2026

Neue verkehrsrechtliche Regelung im Walkmühlweg

Im Bereich des Walkmühlwegs wurde eine neue verkehrsrechtliche Regelung umgesetzt. Ab sofort gilt hier Tempo 30, die entsprechende Beschilderung ist bereits vorhanden. Eine Geschwindigkeitsüberwachung durch Blitzer erfolgt zunächst nicht, sondern wird erst nach einer vorgesehenen Eingewöhnungsphase aufgenommen.

Der Bauhof brachte zusätzlich beidseitig Fahrradpiktogramm-Ketten auf der Fahrbahn an, somit wird im Walkmühlweg der Radverkehr künftig noch sichtbarer und sicherer. Diese haben keine rechtliche Wirkung wie beispielsweise Schutzstreifen, dienen jedoch der besseren visuellen Hervorhebung der gemeinsamen Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrende und motorisierten Verkehr. Die im regelmäßigen Abstand aufgebrachten Fahrradsymbole zeigen an, dass Radfahrende ausdrücklich auf der Straße geführt werden. Ziel ist es, das Bewusstsein für gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu stärken.

Alle Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die neue Regelung zu beachten und im Straßenverkehr aufeinander Rücksicht zu nehmen.

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