Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für den Landkreises Ansbach ermittelt und veröffentlicht alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für alle Gemeindegebiete des Landkreises Ansbach. Gemäß § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV werden die ermittelten Werte öffentlich bekannt gemacht.

Die aktuellen Werte wurden zum Stichtag 01.01.2026 erstellt.

Die Liste der Bodenrichtwerte samt den Karten mit Bodenrichtwertzonen kann bis zum 28.09.2026 während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus im Flur des 2. Obergeschosses vor dem Liegenschaftsamt, Zimmer 17, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen eingesehen werden.

Rechtlich verbindliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte können dauerhaft bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, Tel. 0981 468-1052 oder per E-Mail an gaa@landratsamt-ansbach.de eingeholt werden.

Die aktuellen Richtwertzonen inklusive der Bodenrichtwerte des gesamten Landkreises Ansbach können darüber hinaus voraussichtlich ab Ende August 2026 kostenfrei auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ eingesehen werden.

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