Geplante Gemeinschaftsbiogasanlage Feuchtwangen

Geplante Gemeinschaftsbiogasanlage Feuchtwangen

Die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage ist Bestandteil der langfristigen Strategie der Stadt Feuchtwangen zur Weiterentwicklung einer nachhaltigen, möglichst unabhängigen und zukunftsfähigen Energieversorgung. Im Rahmen der bisherigen Projektvorstellung sowie mehrerer Informations- und Dialogveranstaltungen wurden zahlreiche Fragen aus der Bürgerschaft an die Stadt herangetragen. Ergänzend hierzu wurde ein umfassender Fragenkatalog eingereicht, der die unterschiedlichen fachlichen Aspekte des Vorhabens aufgreift.

Die Entwicklung einer Gemeinschaftsbiogasanlage ist ein komplexes Vorhaben, das mit einer Vielzahl technischer, wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Fragestellungen verbunden ist. Ziel dieser Informationsseite ist es, den aktuellen Stand der Planungen transparent darzustellen, die wesentlichen Fragen zum Projekt nachvollziehbar zu beantworten sowie die fachlichen Hintergründe des Projekts verständlich darzustellen.

Die nachfolgenden Informationen basieren auf den Ergebnissen der Wärmeplanung, den bislang durchgeführten fachlichen Untersuchungen sowie den im Rahmen der Bürgerbeteiligung und des eingereichten Fragenkatalogs aufgeworfenen Fragen. Inhaltlich zusammengehörige Themen wurden gebündelt und systematisch aufbereitet, um die komplexen Zusammenhänge der zukünftigen Energie- und Wärmeversorgung strukturiert darzustellen.

Da sich das Vorhaben derzeit noch in einer frühen Planungsphase befindet, können einzelne Aspekte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden. Zahlreiche technische, wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche Details werden erst im weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess konkretisiert und auf Grundlage vertiefender Fachplanungen sowie gesetzlich vorgeschriebener Gutachten abschließend beurteilt. Soweit dies der Fall ist, wird in den jeweiligen Antworten ausdrücklich auf den aktuellen Planungsstand hingewiesen.

Mit der Veröffentlichung dieser Informationen möchten die Stadt Feuchtwangen und das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Feuchtwangen“ die wesentlichen Grundlagen des Projekts sowie den aktuellen Sach- und Planungsstand transparent darstellen und die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar erläutern. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, welche Fragestellungen bereits auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse beantwortet werden können und welche Themen erst im weiteren Verlauf der Planung konkretisiert werden. Die Öffentlichkeit wird auch künftig kontinuierlich über den Fortgang des Projekts und neue Erkenntnisse informiert.

Teil 1: Ausgangslage und Zielsetzung

Strategische Ausgangslage und energiepolitische Zielsetzung des Projekts

Die Transformation der Energieversorgung zählt zu den zentralen Zukunftsaufgaben von Städten und Gemeinden. Angesichts der bundesweiten und europäischen Klimaschutzziele sowie der gesetzlichen Vorgaben zur schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung stehen Kommunen vor der Herausforderung, ihre Energieinfrastruktur langfristig klimafreundlich, wirtschaftlich tragfähig und zugleich versorgungssicher weiterzuentwickeln.

Die Stadt Feuchtwangen hat sich frühzeitig mit der Frage auseinandergesetzt, wie die zukünftige Energieversorgung unter den veränderten gesetzlichen, wirtschaftlichen und klimapolitischen Rahmenbedingungen nachhaltig gestaltet werden kann. Die Überlegungen zur Errichtung einer Gemeinschaftsbiogasanlage sind dabei ein maßgeblicher Schritt der kommunalen Energiewende und zugleich das Ergebnis eines mehrjährigen strategischen Planungs- und Analyseprozesses.

Grundlage bildet die Dekarbonisierungsstrategie der Stadt Feuchtwangen, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich fortgeschrieben wurde. Die Wärmeplanung baut auf dieser Strategie auf und konkretisiert deren Ziele für den Wärmesektor. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden verschiedene Möglichkeiten der zukünftigen Energie- und Wärmeversorgung betrachtet, technisch bewertet und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen sowie ökologischen Auswirkungen analysiert.

Die Gemeinschaftsbiogasanlage ist dabei nicht als Einzelprojekt zu verstehen, sondern als ein weiterer Baustein eines langfristig ausgerichteten Gesamtkonzepts zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Energieversorgung in Feuchtwangen.

Die Stadt Feuchtwangen befasst sich mit der Planung einer Gemeinschaftsbiogasanlage vor dem Hintergrund der langfristig erforderlichen Transformation der kommunalen Energie- und Wärmeversorgung. Die Dekarbonisierung des Energiesektors sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Erreichung der Klimaschutzziele erfordern eine schrittweise Abkehr von fossilen Energieträgern und die Entwicklung nachhaltiger, resilienter und wirtschaftlich tragfähiger Versorgungssysteme.

Die Überlegungen zur Errichtung einer Gemeinschaftsbiogasanlage sind das Ergebnis eines strukturierten Planungs- und Bewertungsprozesses. Im Rahmen der Dekarbonisierungsstudie und der daraus erarbeiteten Wärmeplanung wurden verschiedene technologische Optionen hinsichtlich ihrer ökologischen, technischen und ökonomischen Eignung analysiert. Die Gemeinschaftsbiogasanlage wurde dabei als möglicher Bestandteil eines zukünftigen Energieversorgungssystems identifiziert, das den spezifischen Anforderungen der Stadt Feuchtwangen Rechnung trägt.

Ausgangspunkt der Betrachtungen ist die Erkenntnis, dass eine klimaneutrale Energieversorgung künftig nicht auf einer einzelnen Technologie beruhen kann, sondern ein integriertes Zusammenspiel verschiedener erneuerbarer Energieträger und Versorgungslösungen erfordert. Neben der zunehmenden Elektrifizierung von Verbrauchssektoren kommt dabei insbesondere erneuerbaren gasförmigen Energieträgern eine ergänzende Funktion zu, da sie insbesondere in Bereichen mit hohen Anforderungen an Versorgungssicherheit, Speicherfähigkeit und saisonale Verfügbarkeit eine wichtige Rolle einnehmen können.

Die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage verfolgt daher den Ansatz, regional verfügbare Ressourcen für die Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar zu machen und diese in die bestehende Energieinfrastruktur einzubinden. Dadurch kann die Transformation der bisherigen, überwiegend fossil geprägten Energieversorgung schrittweise unterstützt, die regionale Wertschöpfung gestärkt und zugleich die langfristige Versorgungssicherheit der Stadt Feuchtwangen weiterentwickelt werden.

Die Wärmeplanung bildet die zentrale strategische Grundlage für die langfristige Transformation der Wärmeversorgung in Feuchtwangen. Sie dient als systematisches Planungs- und Steuerungsinstrument, um den aktuellen Wärmebedarf, die bestehende Versorgungsstruktur sowie zukünftigen Entwicklungspfade der Energieversorgung umfassend zu analysieren und daraus geeignete Handlungsperspektiven abzuleiten.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden sowohl die derzeitigen Energieverbräuche als auch potenzielle zukünftige Bedarfsentwicklungen betrachtet. Für Feuchtwangen wurde ein aktueller Wärmebedarf von rund 80 Gigawattstunden pro Jahr ermittelt. Aufbauend darauf wurden verschiedene Entwicklungsszenarien untersucht, die sowohl Veränderungen des Wärmebedarfs als auch die langfristigen Anforderungen einer klimaneutralen Energieversorgung berücksichtigen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Wärmeplanung ist der technologieoffene Bewertungsansatz. Dabei werden unterschiedliche Versorgungstechnologien und Energieträger hinsichtlich ihrer technischen Realisierbarkeit, ihrer ökologischen Auswirkungen, ihrer Wirtschaftlichkeit sowie ihrer langfristigen Versorgungssicherheit analysiert und miteinander verglichen. Die Auswahl geeigneter Lösungsansätze erfolgt somit auf Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung und nicht aufgrund einer frühzeitigen Festlegung auf eine einzelne Technologie.

Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wurde die Gemeinschaftsbiogasanlage als möglicher Baustein des zukünftigen Energieversorgungskonzepts identifiziert. Sie ist dabei nicht als isolierte Einzelmaßnahme zu verstehen, sondern als Bestandteil einer langfristigen Transformationsstrategie, die verschiedene erneuerbare Energieträger und Versorgungselemente zu einem integrierten Gesamtkonzept verbindet.

Die Wärmeplanung verfolgt insbesondere folgende übergeordnete Zielsetzungen:

  • die schrittweise Reduzierung fossiler Energieträger,
  • die Entwicklung einer langfristig wirtschaftlich tragfähigen und sozial verträglichen Wärmeversorgung,
  • die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung durch die Nutzung lokaler Ressourcen,
  • die Sicherstellung einer resilienten und zuverlässigen Energieversorgung,
  • sowie die nachhaltige Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Die Planung und Umsetzung einer Gemeinschaftsbiogasanlage verfolgt mehrere miteinander verknüpfte energie-, klima- und strukturpolitische Zielsetzungen. Im Mittelpunkt steht die langfristige Transformation der bestehenden Energieversorgung durch die schrittweise Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare und regional verfügbare Energiequellen.

Ein zentraler Bestandteil des Konzeptes ist die Erzeugung von erneuerbarem Gas aus regional verfügbaren Biomasseressourcen. Dieses soll perspektivisch einen Teil des bislang eingesetzten fossilen Erdgases ersetzen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der gasgebundenen Energieversorgung leisten. Gleichzeitig berücksichtigt das Gesamtkonzept die zunehmende Bedeutung der Elektrifizierung verschiedener Anwendungsbereiche durch erneuerbar erzeugten Strom.

Die zukünftige Energieversorgung Feuchtwangens wird damit auf einem integrierten Ansatz beruhen, bei dem sich verschiedene erneuerbare Energieträger und Technologien ergänzen. Während die direkte Nutzung erneuerbaren Stroms insbesondere in geeigneten Anwendungsbereichen eine zentrale Rolle einnimmt, bieten erneuerbare gasförmige Energieträger wichtige Vorteile hinsichtlich Speicherfähigkeit, Flexibilität und Versorgungssicherheit.

Durch den Betrieb der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage wird eine jährliche Einsparung von rund 14.000 Tonnen Kohlendioxid angestrebt. Damit leistet das Vorhaben einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und unterstützt sowohl die kommunalen Klimaschutzziele als auch die übergeordneten nationalen Vorgaben zur Dekarbonisierung des Energiesektors.

Neben den klimapolitischen Effekten verfolgt das Projekt weitere strategische Zielsetzungen:

  • Stärkung einer regional verankerten Energieerzeugung durch die Nutzung lokal verfügbarer Ressourcen,
  • Reduzierung der Abhängigkeit von überregionalen und insbesondere internationalen Energiemärkten, durch den Ausbau eigener erneuerbarer Energiekapazitäten,
  • Erhöhung der Versorgungssicherheit und Systemresilienz durch eine dauerhaft verfügbare regionale Energiequelle,
  • nachhaltige Nutzung regionaler Biomassepotenziale im Sinne einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft,
  • Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten durch die Einbindung landwirtschaftlicher Betriebe und regionaler Akteure,
  • sowie Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur für die Stadt Feuchtwangen.

 

Die Gemeinschaftsbiogasanlage soll damit einen wesentlichen Beitrag leisten, die Energieversorgung der Stadt Feuchtwangen langfristig klimafreundlich, wirtschaftlich tragfähig und resilient weiterzuentwickeln sowie die Voraussetzungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zukünftiger Generationen zu schaffen.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden verschiedene technologische Ansätze und Versorgungsszenarien für die zukünftige Energieversorgung der Stadt Feuchtwangen untersucht. Ziel war es, unterschiedliche Entwicklungspfade für die zukünftige Wärmeversorgung hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit, ihrer Wirtschaftlichkeit, ihrer ökologischen Wirkung sowie ihrer langfristigen Versorgungssicherheit systematisch miteinander zu vergleichen.

Dabei wurden auch alternative Energieträger und Versorgungskonzepte betrachtet. Hierzu zählten unter anderem Einsatzmöglichkeiten von grünem Wasserstoff im Wärmesektor. Die Untersuchungen zeigen, dass Wasserstoff aufgrund der derzeit begrenzten Verfügbarkeit, der hohen Erzeugungs- und Bereitstellungskosten sowie der absehbaren Nutzungskonkurrenzen gegenwärtig keine wirtschaftlich tragfähige Lösung für eine flächendeckende Wärmeversorgung darstellt.

Die Bewertung der unterschiedlichen Versorgungskonzepte erfolgte auf Grundlage eines technologieoffenen Abwägungsprozesses. Neben der technischen und wirtschaftlichen Eignung wurden insbesondere die regionale Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger, die Möglichkeit zur Nutzung bestehender Infrastrukturen sowie die langfristige Versorgungssicherheit berücksichtigt.

Auf Basis dieser Gesamtbewertung wurde die Gemeinschaftsbiogasanlage als ein geeigneter Baustein für die zukünftige Energieversorgung der Stadt Feuchtwangen identifiziert. Sie ermöglicht die Nutzung regional verfügbarer Biomasseressourcen, die Einspeisung erneuerbaren Gases in das bestehende Gasnetz sowie die sinnvolle Ergänzung weiterer erneuerbarer Energietechnologien im Rahmen eines integrierten Energieversorgungskonzeptes.

Die zukünftige Energieversorgung wird nach aktuellen energiepolitischen und fachlichen Einschätzungen auf einem integrierten Zusammenspiel verschiedener erneuerbarer Energieträger und Technologien beruhen. Während die direkte Nutzung erneuerbar erzeugten Stroms in vielen Anwendungsbereichen zunehmend an Bedeutung gewinnt, werden erneuerbare gasförmige Energieträger auch künftig eine wichtige ergänzende Funktion innerhalb eines resilienten Energiesystems übernehmen.

Insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung bestehen technische und wirtschaftliche Herausforderungen bei einer vollständigen Elektrifizierung sämtlicher Verbrauchsbereiche. Erneuerbares Gas kann hier eine wichtige Systemfunktion übernehmen, da es eine hohe Speicherfähigkeit besitzt und damit einen Beitrag zur saisonalen Flexibilität sowie zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung leisten kann.

Die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage verfolgt den Ansatz, regional verfügbare Ressourcen für die Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar zu machen. Das erzeugte erneuerbare Gas soll in das bestehende Gasversorgungssystem der Stadtwerke Feuchtwangen integriert werden. Dadurch kann vorhandene Infrastruktur weiterhin genutzt und schrittweise für eine klimafreundlichere Energieversorgung weiterentwickelt werden.

Die regionale Erzeugung erneuerbarer Energieträger trägt zudem dazu bei, die Abhängigkeit von überregionalen und internationalen Energiemärkten zu reduzieren und die Versorgung stärker auf lokal verfügbare Ressourcen auszurichten. Gleichzeitig entstehen neue regionale Wertschöpfungsketten, indem landwirtschaftliche Betriebe, regionale Unternehmen und kommunale Strukturen in die Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung eingebunden werden.

Die Gemeinschaftsbiogasanlage verbindet damit mehrere strategische Zielsetzungen: die Reduzierung fossiler Energieträger, die Stärkung der regionalen Energieversorgung, die Erhöhung der Versorgungssicherheit sowie die langfristige Weiterentwicklung einer nachhaltigen kommunalen Energieinfrastruktur.

Teil 2: Energie- und Wärmeversorgung

Feuchtwangens zukunftssichere Energie- und Wärmeversorgung

Die Transformation der Energie- und Wärmeversorgung stellt eine zentrale Zukunftsaufgabe für die Stadt Feuchtwangen dar. Ziel ist es, die bestehenden Versorgungsstrukturen schrittweise weiterzuentwickeln und langfristig auf eine nachhaltige, möglichst autarke und wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu stellen.

Maßgeblich für diese strategische Ausrichtung ist die Wärmeplanung mit vorausgegangener Dekarbonisierungsstudie. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden die bestehende Wärmeversorgung analysiert, der aktuelle Wärmebedarf ermittelt und verschiedene Entwicklungspfade für eine zukünftige klimafreundliche Energieversorgung bewertet.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Transformation der Wärmeversorgung nicht durch einen einzelnen Energieträger oder eine isolierte Technologie erfolgen kann. Vielmehr ist ein integriertes Versorgungskonzept erforderlich, das unterschiedliche erneuerbare Energieträger und technische Lösungen miteinander verbindet. Dabei kommt sowohl der zunehmenden Nutzung erneuerbar erzeugten Stroms als auch der Bereitstellung erneuerbarer gasförmiger Energieträger eine wichtige Bedeutung zu.

Ein wesentliches Ziel besteht darin, fossile Energieträger schrittweise zu ersetzen und gleichzeitig vorhandene Infrastruktur sinnvoll in die zukünftige Versorgungsstrategie einzubinden. Auf diese Weise sollen Versorgungssicherheit, regionale Wertschöpfung und eine nachhaltige Energieversorgung für Haushalte und Unternehmen langfristig gesichert werden.

Die Gemeinschaftsbiogasanlage stellt einen strategischen Baustein innerhalb des zukünftigen Energieversorgungskonzeptes der Stadt Feuchtwangen dar. Sie ist dabei nicht als isolierte Einzelmaßnahme oder alleinige Lösung für die Transformation der Wärmeversorgung zu verstehen, sondern als Bestandteil eines integrierten Gesamtsystems, in dem verschiedene erneuerbare Energieträger und Versorgungstechnologien miteinander verknüpft werden.

Im Rahmen der zukünftigen Energieversorgung wird erneuerbar erzeugter Strom in zahlreichen Anwendungsbereichen eine zunehmende Bedeutung einnehmen. Ergänzend dazu übernimmt die Gemeinschaftsbiogasanlage die Aufgabe, regional erzeugte erneuerbare gasförmige Energieträger bereitzustellen. Das aufbereitete Gas kann in die bestehende Gasinfrastruktur eingespeist und dadurch schrittweise zur Substitution fossilen Erdgases genutzt werden.

Durch die Einbindung in die vorhandenen Versorgungsstrukturen ermöglicht die Gemeinschaftsbiogasanlage eine schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden Energieinfrastruktur. Sie ergänzt andere Maßnahmen der Energiewende und trägt dazu bei, ein ausgewogenes und resilientes Versorgungssystem aufzubauen, das unterschiedliche erneuerbare Energiequellen bedarfsgerecht miteinander verbindet.

Die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage soll künftig rund 40 GWh grünes Gas pro Jahr bereitstellen. Die genaue technische Auslegung der Anlage wird im weiteren Planungsverlauf konkretisiert.

Ziel ist es, einen wesentlichen Teil des künftig verbleibenden Gasbedarfs durch regional erzeugtes erneuerbares Gas zu decken und fossiles Erdgas schrittweise zu ersetzen. Die heutige fossile Gasversorgung von rund 80 GWh pro Jahr soll dabei künftig etwa zur Hälfte durch grünes Gas und im Übrigen durch die fortschreitende Elektrifizierung, beispielsweise durch Wärmepumpen und weitere elektrische Anwendungen, ersetzt werden.

Nach den derzeit vorliegenden Berechnungen wird durch die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage eine Einsparung von rund 14.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr erwartet. Diese ergibt sich insbesondere durch die schrittweise Substitution fossilen Erdgases durch regional erzeugte erneuerbare Gase.

Die tatsächliche Emissionsminderung hängt von der späteren Anlagenkonfiguration, der erzeugten Gasmenge sowie der Entwicklung des zukünftigen Energiebedarfs ab. Die Gemeinschaftsbiogasanlage ist dabei ein Bestandteil der kommunalen Strategie zur Reduzierung fossiler Energieträger und zur Weiterentwicklung einer treibhausgasreduzierten Wärmeversorgung.

Im Rahmen der Wärmeplanung mit vorausgegangener Dekarbonisierungsstudie wurden verschiedene technologische Ansätze und Versorgungsszenarien für die zukünftige Wärmeversorgung untersucht, bewertet und miteinander verglichen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Transformation des Wärmesektors nicht durch den ausschließlichen Einsatz eines einzelnen Energieträgers erfolgen kann. Vielmehr erfordert eine langfristig nachhaltige und versorgungssichere Energieversorgung einen integrierten Ansatz, bei dem unterschiedliche Technologien entsprechend ihrer jeweiligen technischen und wirtschaftlichen Eignung miteinander kombiniert werden.

Erneuerbar erzeugter Strom wird künftig eine zentrale Säule der Energieversorgung darstellen und insbesondere durch die zunehmende Elektrifizierung geeigneter Anwendungsbereiche einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Gleichzeitig bestehen im Bereich der Wärmeversorgung Anwendungsfelder, in denen erneuerbare gasförmige Energieträger aufgrund ihrer Speicherfähigkeit, ihrer Flexibilität und ihrer Möglichkeit zur Nutzung bestehender Infrastruktur weiterhin eine wichtige ergänzende Funktion übernehmen können.

Aus diesem Grund verfolgt die Wärmeplanung keinen ausschließlich elektrifizierten Ansatz, sondern berücksichtigt auch die Nutzung regional erzeugter erneuerbarer Gase als Bestandteil eines ausgewogenen Versorgungskonzeptes. Die Gemeinschaftsbiogasanlage kann hierbei einen Beitrag leisten, indem sie erneuerbare gasförmige Energieträger regional bereitstellt und in bestehende Versorgungsstrukturen integriert.

Auch die Einsatzmöglichkeiten von grünem Wasserstoff wurden im Rahmen der Untersuchungen betrachtet. Nach aktuellem Stand der technischen und wirtschaftlichen Bewertung wird Wasserstoff für eine breite Anwendung in der kommunalen Wärmeversorgung jedoch nicht als wirtschaftlich tragfähige Lösung eingeschätzt. Ausschlaggebend sind insbesondere die derzeit begrenzte Verfügbarkeit, die hohen Erzeugungs- und Bereitstellungskosten sowie die bestehenden Nutzungskonkurrenzen in anderen Sektoren.

Teil 3: Wirtschaftlichkeit und Finanzierung

Wirtschaftliche Grundlagen des Projekts

Neben den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen stellt die wirtschaftliche Tragfähigkeit eine entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage dar. Bereits in den frühen Phasen der Projektentwicklung wurden daher umfassende wirtschaftliche Analysen und Bewertungsverfahren durchgeführt, um die langfristigen Rahmenbedingungen des Vorhabens fundiert zu beurteilen.

Im Mittelpunkt der Betrachtungen standen insbesondere die zu erwartenden Investitionskosten, die langfristigen Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die prognostizierten Erlösstrukturen. Ziel dieser Untersuchungen war es, die wirtschaftlichen Voraussetzungen des Projekts transparent darzustellen, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und eine belastbare Grundlage für die weiteren Planungs- und Entscheidungsprozesse zu schaffen.

Die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden bewusst nach einem konservativen Bewertungsansatz erstellt. Dabei wurden sowohl auf der Kosten- als auch auf der Erlösseite zurückhaltende Annahmen zugrunde gelegt, um die wirtschaftliche Stabilität des Projekts nicht unter optimistischen Marktbedingungen, sondern unter realistischen und vorsichtigen Rahmenbedingungen zu bewerten.

Dieser Ansatz ermöglicht eine verlässliche Einschätzung der langfristigen Tragfähigkeit der Gemeinschaftsbiogasanlage. Durch die Berücksichtigung möglicher Kostenentwicklungen, Marktveränderungen und betrieblicher Herausforderungen können wirtschaftliche Risiken frühzeitig analysiert und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung berücksichtigt werden.

Nach aktuellem Planungsstand wird für die Errichtung der Gemeinschaftsbiogasanlage von Investitionskosten in Höhe von rund 11,5 bis 13,5 Millionen Euro ausgegangen. Die endgültige Investitionssumme kann erst nach Abschluss der weiteren Planungsphasen und der Festlegung der technischen Ausgestaltung verbindlich ermittelt werden.

Die Kostenplanung basiert auf den derzeit bekannten technischen Rahmenbedingungen und Erfahrungswerten vergleichbarer Projekte. Dabei wird ein vorsichtiger Kalkulationsansatz verfolgt, der mögliche Kostenentwicklungen bei Investition, Betrieb und Instandhaltung berücksichtigt. Zusätzlich sollen wesentliche wirtschaftliche Risiken durch geeignete vertragliche Regelungen und langfristige Vereinbarungen abgesichert werden.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage wurde im Rahmen der Projektentwicklung untersucht und bewertet. Grundlage hierfür bildet eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse, in der die wesentlichen Einflussgrößen des Vorhabens – insbesondere Investitionskosten, laufende Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die prognostizierten Erlösstrukturen – gegenübergestellt wurden.

Der Berechnung wurde bewusst ein konservativer Bewertungsansatz zugrunde gelegt. Vor allem bei den Annahmen zu Substratverfügbarkeit, Beschaffungskosten und Ertragsentwicklung wurden keine optimalen Rahmenbedingungen unterstellt. Auch mögliche positive Entwicklungen, wie höhere Erträge oder günstigere Marktbedingungen, wurden nicht berücksichtigt.

Damit soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts auf einer vorsichtigen und belastbaren Kalkulationsgrundlage bewertet wird.

Nach dem derzeitigen Planungstand wurden für die geplante Anlage keine Fördermittel beantragt. Auch mögliche künftige Förderprogramme wurden ausdrücklich nicht in die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen.

Die wirtschaftliche Bewertung des Projekts basiert ausschließlich auf den erwarteten Investitions- und Betriebskosten sowie den prognostizierten Erlösen aus dem Anlagenbetrieb. Die Wirtschaftlichkeit wird damit unabhängig von öffentlichen Förderungen beurteilt.

Sollten sich im weiteren Projektverlauf geeignete Fördermöglichkeiten ergeben, könnten diese die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusätzlich verbessern. Sie sind jedoch nicht Bestandteil der aktuellen Kalkulation und stellen somit auch keine Voraussetzung für die wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Projekts dar.

Bei Infrastrukturprojekten dieser Größenordnung können wirtschaftliche Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ziel der Projektentwicklung ist es daher, potenzielle Risikofaktoren frühzeitig zu identifizieren, transparent zu bewerten und durch geeignete planerische, wirtschaftliche und vertragliche Maßnahmen bestmöglich zu begrenzen.

Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen wurden verschiedene Instrumente berücksichtigt, um die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts zu erhöhen. Dazu zählen insbesondere:

  • eine konservativ ausgerichtete Wirtschaftlichkeitsanalyse,
  • vorsichtige Annahmen hinsichtlich Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten,
  • die Berücksichtigung zurückhaltender Markt- und Preisentwicklungen,
  • der Verzicht auf die Einbeziehung möglicher Fördermittel in die aktuelle Kalkulation,
  • sowie die vorgesehene Absicherung wesentlicher Geschäftsbeziehungen durch langfristige vertragliche Vereinbarungen.

 

Durch diesen vorsichtigen und konservativen Planungsansatz soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Bewertung nicht auf optimistischen Annahmen oder unsicheren Zukunftserwartungen basiert. Vielmehr wird angestrebt, die langfristige Tragfähigkeit des Projekts auch unter veränderten oder weniger günstigen Rahmenbedingungen belastbar beurteilen zu können.

Die wirtschaftliche Verantwortung für das Projekt liegt bei den beteiligten Mitgesellschaftern der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage. Sie sind an der wirtschaftlichen Steuerung sowie an den grundlegenden strategischen Entscheidungen beteiligt. Neben den derzeit vorgesehenen Projektpartnern wird im weiteren Projektverlauf auch die Beteiligung einer Genossenschaft als möglicher weiterer Mitgesellschafter geprüft. Dadurch könnte sich perspektivisch auch eine breitere regionale Beteiligung am Projekt ergeben.

Die konkrete gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung, die jeweiligen Beteiligungsverhältnisse sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter werden im weiteren Verlauf der Projektentwicklung festgelegt und vertraglich ausgestaltet.

Detaillierte Aussagen zu einzelnen gesellschaftsrechtlichen Regelungen, finanziellen Verpflichtungen oder Verantwortungsbereichen können erst nach Abschluss der entsprechenden Abstimmungs- und Vertragsprozesse getroffen werden. Ziel der weiteren Ausgestaltung ist es, klare Zuständigkeiten und transparente Rahmenbedingungen für den langfristig wirtschaftlichen Betrieb der Gemeinschaftsbiogasanlage zu schaffen.

Teil 4: Landwirtschaft, Substrate und regionale Wertschöpfung

Die Landwirtschaft als zentraler Partner des Projekts

Die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage ist auf eine langfristige und verlässliche Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben der Region ausgerichtet. Anders als bei industriellen Energieprojekten bildet die Landwirtschaft nicht lediglich einen Zulieferer von Rohstoffen, sondern ist als Projektpartner wesentlich in die Wertschöpfungs- und Versorgungsstruktur des Projekts eingebunden.

Im Rahmen des Vorhabens soll eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den regionalen Betrieben etabliert werden, die sowohl den Anforderungen einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Energieversorgung als auch den betrieblichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der regionalen Landwirtschaft gerecht wird.

Nach dem derzeitigen Planungsstand wird keine Konkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion erwartet. Vielmehr verfolgt das Projekt das Ziel, bestehende landwirtschaftliche Stoffströme und Biomassepotenziale sinnvoll in ein regionales Energiekonzept zu integrieren und dadurch zusätzliche Wertschöpfungspotenziale für die landwirtschaftlichen Betriebe zu erschließen. Gleichzeitig soll die regionale Energieversorgung durch die Nutzung lokal verfügbarer Ressourcen weiter gestärkt und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schrittweise reduziert werden.

Die endgültige Zusammensetzung des Substratmixes steht derzeit noch nicht fest. Diese wird im weiteren Projektverlauf auf Grundlage der fortschreitenden Fachplanung sowie unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, agrarstruktureller und rechtlicher Rahmenbedingungen konkretisiert. Eine abschließende Festlegung erfolgt daher erst im Zuge der weiteren Planungs- und Genehmigungsphasen.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist vorgesehen, einen möglichst hohen Anteil an Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Festmist energetisch zu verwerten. Darüber hinaus wird geprüft, den Einsatz klassischer Energiepflanzen – insbesondere Silomais – zugunsten alternativer Substrate, beispielsweise Zuckerrüben oder anderer geeigneter nachwachsender Rohstoffe, zu reduzieren. Die endgültige Zusammensetzung des Substratmixes wird sich an den jeweiligen Substrateigenschaften, der regionalen Verfügbarkeit, den agrarwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den technischen Anforderungen an einen effizienten und stabilen Anlagenbetrieb orientieren.

Das Anlagenkonzept ist bewusst auf eine hohe Flexibilität bei der Substratwahl ausgelegt. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Substratmix an zukünftige Entwicklungen in der Landwirtschaft, an veränderte Marktbedingungen sowie an technische und rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, ohne das grundlegende Anlagen- und Versorgungskonzept verändern zu müssen. Diese Anpassungsfähigkeit trägt dazu bei, die langfristige Betriebs- und Versorgungssicherheit sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gemeinschaftsbiogasanlage zu unterstützen.

Das geplante Anlagenkonzept sieht die verstärkte energetische Nutzung vorhandener Wirtschaftsdünger wie Gülle und Mist vor. Diese biogenen Einsatzstoffe fallen unabhängig von der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage in landwirtschaftlichen Betrieben der Region an und können durch die energetische Verwertung einer zusätzlichen Nutzung zugeführt werden, ohne den landwirtschaftlichen Nährstoffkreislauf zu unterbrechen.

Nach der Vergärung verbleiben die enthaltenen Nährstoffe in den Gärresten und können weiterhin als organische Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Nutzung von Wirtschaftsdüngern verbindet somit Energiegewinnung mit einer effizienten Nutzung vorhandener Ressourcen und unterstützt den Ansatz einer regionalen Kreislaufwirtschaft.

Der konkrete Anteil von Wirtschaftsdüngern im Substratkonzept wird im weiteren Planungsverlauf unter Berücksichtigung der regional verfügbaren Mengen, der landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der technischen Anforderungen der Anlage festgelegt.

Mit den bisherigen Kalkulationen ist nicht davon auszugehen, dass die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage zu einem signifikanten Anstieg des Maisanbaus oder zu einem erhöhten Flächennutzungsdruck in der Region führen wird. Bereits bei der konzeptionellen Ausgestaltung des Projekts wurde das Ziel verfolgt, Nutzungskonkurrenzen zwischen der energetischen Biomassenutzung und der landwirtschaftlichen Nahrungs- und Futtermittelproduktion weitestgehend zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund ist ein vielfältiges und anpassungsfähiges Substratkonzept geplant. Dieses berücksichtigt einen möglichst hohen Anteil an Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Festmist sowie weitere geeignete biogene Einsatzstoffe entsprechend ihrer regionalen Verfügbarkeit und ihrer technischen sowie wirtschaftlichen Eignung. Der Einsatz von Energiepflanzen stellt damit lediglich einen Bestandteil eines breiter angelegten Substratkonzeptes dar und ist nicht als dominierende Rohstoffbasis der Anlage vorgesehen.

Die Bereitstellung von Substraten erfolgt ausschließlich auf Grundlage freiwilliger vertraglicher Vereinbarungen mit landwirtschaftlichen Betrieben. Weder sind Lieferverpflichtungen vorgesehen noch werden Flächen dauerhaft an das Projekt gebunden. Entscheidungen über Art und Umfang einer Beteiligung verbleiben vollständig bei den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieben und orientieren sich an deren individuellen betrieblichen, agronomischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einbindung der Landwirtschaft bedarfsgerecht erfolgt und bestehende Produktions- und Bewirtschaftungsstrukturen erhalten bleiben.

Eine Konkurrenz zwischen der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage und der Nahrungs- bzw. Futtermittelproduktion wird zum gegenwärtigen Stand nicht erwartet. Das Projekt verfolgt den Ansatz, die energetische Nutzung biogener Ressourcen so auszugestalten, dass bestehende landwirtschaftliche Produktionssysteme ergänzt und Nutzungskonkurrenzen weitestgehend vermieden werden.

Hierfür werden im Rahmen des Projekts folgende grundlegende Aspekte berücksichtigt:

  • Freiwillige Zusammenarbeit: Die Bereitstellung von Substraten erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Grundlage. Art und Umfang einer Beteiligung werden von den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieben eigenverantwortlich unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Rahmenbedingungen entschieden. Vorgaben hinsichtlich der Flächennutzung oder der Produktionsausrichtung sind nicht vorgesehen.
  • Marktorientierte Beschaffung: Die Beschaffung der erforderlichen Substrate soll zu marktgerechten Konditionen erfolgen. Nach Angaben der Projektverantwortlichen ist nicht beabsichtigt, Preisstrukturen zu schaffen, die zu Fehlanreizen im Flächenwettbewerb oder zu einer Verlagerung landwirtschaftlicher Produktionsflächen aus der Nahrungs- und Futtermittelerzeugung in die Energieproduktion führen könnten.
  • Partnerschaftlicher Ansatz: Das Projekt ist auf eine langfristige Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Betrieben der Region ausgerichtet. Ziel ist es, die energetische Biomassenutzung als ergänzenden Bestandteil landwirtschaftlicher Wertschöpfung zu etablieren und nicht als konkurrierende Nutzung zur Lebens- und Futtermittelproduktion.

 

Unabhängig von der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage befindet sich die Landwirtschaft zudem seit Jahren in einem umfassenden Strukturwandel – unter anderem erkennbar an einem anhaltenden Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher und insbesondere tierhaltender Betriebe. Das geplante Projekt kann hier einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung sowie zur langfristigen Sicherung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Energieversorgung zu leisten.

Die langfristige Versorgung der Anlage mit geeigneten Substraten ist eine zentrale Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und zuverlässigen Betrieb der Anlage. Ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungskonzeptes ist die flexible Ausgestaltung des Substratmixes. Durch die Möglichkeit, unterschiedliche Wirtschaftsdünger sowie weitere geeignete biogene Einsatzstoffe einzusetzen, kann die Anlage auf Veränderungen in der landwirtschaftlichen Produktion, der Verfügbarkeit einzelner Rohstoffe sowie auf veränderte Marktbedingungen reagieren. Diese Anpassungsfähigkeit trägt dazu bei, Abhängigkeiten von einzelnen Substratquellen zu reduzieren und die langfristige Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Darüber hinaus soll die Substratversorgung auf einer breiten Basis regionaler Lieferbeziehungen aufgebaut werden. Durch die Zusammenarbeit mit mehreren landwirtschaftlichen Betrieben wird eine ausgewogene Struktur geschaffen, die die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten verringert und eine stabile Grundlage für den langfristigen Anlagenbetrieb bildet.

Die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage soll neben der Bereitstellung erneuerbarer Energie auch zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten beitragen. Durch die Nutzung geeigneter biogener Einsatzstoffe können bestehende landwirtschaftliche Stoffströme energetisch genutzt und zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten für regionale Betriebe geschaffen werden.

Die Anlage eröffnet damit eine ergänzende wirtschaftliche Perspektive für die Landwirtschaft und unterstützt eine stärkere Vernetzung zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, kommunaler Energieversorgung und regionalen Unternehmen. Ein wesentlicher Teil der wirtschaftlichen Effekte soll dabei in der Region verbleiben.

Im Rahmen der Projektentwicklung sind auf Umfrage der Stadtwerke Feuchtwangen zahlreiche Interessenbekundungen und Absichtserklärungen landwirtschaftlicher Betriebe eingegangen. Diese wurden sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form abgegeben und belegen ein grundsätzliches Interesse regionaler Betriebe an einer Beteiligung am Vorhaben.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass diese Absichtserklärungen keine rechtsverbindlichen Liefervereinbarungen darstellen. Die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Lieferbeziehungen erfolgt erst im weiteren Projektverlauf und wird unter anderem von der endgültigen Anlagenkonzeption, dem konkreten Substratkonzept sowie den individuellen betrieblichen Rahmenbedingungen abhängen.

Teil 5: Standort, Umwelt und Genehmigung

Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit als wesentliche Planungsgrundsätze

Die Errichtung einer Gemeinschaftsbiogasanlage ist untrennbar mit Fragen des Umwelt-, Natur- und Immissionsschutzes verbunden. Diese Aspekte bilden daher bereits in der frühen Phase der Projektentwicklung einen zentralen Bestandteil der Planung. Im Fokus stehen dabei insbesondere mögliche Auswirkungen auf Klima, Boden, Gewässer, Landschaftsbild, Verkehrsaufkommen sowie die Anforderungen an die spätere Genehmigungsplanung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Vorhaben derzeit noch in einer frühen Planungs- und Entwicklungsphase befindet. Zahlreiche technische und umweltbezogene Fragestellungen können erst im weiteren Verlauf auf Grundlage detaillierter Fachplanungen, Gutachten und behördlicher Prüfungen abschließend bewertet werden.

Die Auswahl des geeigneten Standorts für die Gemeinschaftsbiogasanlage erfolgte auf Grundlage einer umfassenden Betrachtung verschiedener technischer, wirtschaftlicher, infrastruktureller und genehmigungsrechtlicher Kriterien. Die Standortentscheidung basiert dabei nicht auf einem einzelnen Faktor, sondern auf einer Gesamtbewertung der unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen.

Im Rahmen der bisherigen Planungen wurden insbesondere die verkehrliche Erschließung, die infrastrukturellen Voraussetzungen sowie die Einbindung in die bestehende Energieversorgung berücksichtigt. Von besonderer Bedeutung sind dabei eine leistungsfähige Anbindung für die erforderlichen Transportvorgänge, die Möglichkeit einer wirtschaftlich und technisch geeigneten Einspeisung in das bestehende Gasnetz der Stadtwerke Feuchtwangen, die ausreichende Flächenverfügbarkeit für die geplante Anlagenkonzeption sowie die räumliche Nähe zu potenziellen landwirtschaftlichen Partnerbetrieben. Dadurch sollen Transportwege reduziert, vorhandene Infrastrukturen effizient genutzt und regionale Wertschöpfungsketten gestärkt werden.

Darüber hinaus wurden bereits in der frühen Planungsphase immissionsschutzrechtliche und umweltfachliche Aspekte einbezogen. Hierzu zählen vor allem mögliche Auswirkungen auf die umliegende Bebauung, den Natur- und Landschaftsraum sowie die verkehrliche Situation. Die Standortbedingungen werden hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung geprüft und im weiteren Verfahren durch entsprechende Fachuntersuchungen vertieft bewertet.

Die abschließende Standortbewertung erfolgt erst im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren. In diesen Verfahren werden sämtliche relevanten öffentlich-rechtlichen Anforderungen umfassend geprüft. Dazu gehören unter anderem die Belange des Immissionsschutzes, des Natur- und Artenschutzes, der Wasserwirtschaft, des Verkehrs sowie weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen. Erst wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die zuständigen Fachbehörden zu einer positiven Bewertung gelangen, wird eine Genehmigung für das Vorhaben erteilt.

Die Auswirkungen der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage auf das Umfeld werden im Planungs- und Genehmigungsverfahren umfassend untersucht und bewertet. Dabei werden die relevanten Schutzgüter wie Mensch, Natur und Landschaft, Boden, Wasser sowie die Verkehrsinfrastruktur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben betrachtet.

Nach aktuellem Planungsstand liegen keine Erkenntnisse vor, die einer weiteren Prüfung und Entwicklung des Vorhabens grundsätzlich entgegenstehen. Eine abschließende Bewertung möglicher Auswirkungen erfolgt jedoch erst auf Grundlage der erforderlichen Fachgutachten und behördlichen Prüfungen im weiteren Verfahren. Hierfür werden die gesetzlich vorgeschriebenen Fachgutachten erstellt und durch die zuständigen Behörden geprüft.

Umwelt, Boden und Gewässer

Nach dem derzeitigen Planungsstand werden keine erheblichen Auswirkungen auf Boden oder Gewässer erwartet, die über die üblichen Anforderungen vergleichbarer Anlagen hinausgehen.

Im geplanten Anlagenkonzept ist die energetische Nutzung vorhandener Wirtschaftsdünger wie Gülle und Mist vorgesehen. Die nach der Vergärung entstehenden Gärreste werden weiterhin als organische Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt. Dadurch bleiben die enthaltenen Nährstoffe im landwirtschaftlichen Kreislauf erhalten und können weiterhin zur Bodenbewirtschaftung genutzt werden.

Für den vorgesehenen Standort wurden bereits Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die weitere technische Planung ein und bilden eine Grundlage für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren. Weitere erforderliche Untersuchungen zu Boden-, Gewässer- und Umweltschutz werden im weiteren Verfahren entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt.

Natur und Landschaftsbild

Die Auswirkungen der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage auf Natur und Landschaftsbild werden im Rahmen der Bauleit- und Genehmigungsplanung untersucht und bewertet. Bereits die bisherigen Untersuchungen und Visualisierungen belegen, dass sich die geplante Anlage aufgrund der topografischen Gegebenheiten und der vorhandenen Höhenniveaus gut in das Landschaftsbild einfügen wird. Auch die Sichtbarkeit der Anlage wurde dabei berücksichtigt.

Da die konkrete technische und bauliche Ausgestaltung der Anlage derzeit noch nicht abschließend feststeht, können einzelne Aussagen zur Anordnung der Baukörper, zu Gebäudehöhen oder zur architektonischen Gestaltung erst im Zuge der weiteren Planung getroffen werden.

Im Verfahren werden unter anderem die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, bestehende Sichtbeziehungen, die topographischen Gegebenheiten sowie Möglichkeiten zur Eingrünung geprüft. Erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auf Grundlage der fachlichen Untersuchungen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben festgelegt.

©: Stadtwerke Feuchtwangen
Blick am höchsten Punkt von Dorfgütingen (Radweg Ortsausgang) in Richtung der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage. Wie die Visualisierung zeigt, wird sich die geplante Anlage aufgrund der topografischen Gegebenheiten und der vorhandenen Höhenniveaus gut in das Landschaftsbild einfügen.

Geruchs- und Lärmemissionen

Mögliche Geruchs- und Lärmauswirkungen der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage werden im Rahmen der Genehmigungsplanung untersucht. Grundlage hierfür sind die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Fachgutachten, in denen die zu erwartenden Emissionen bewertet werden.

Nach aktuellem Konzept ist eine technisch weitgehend geschlossene Anlagenausführung vorgesehen, um mögliche Emissionen bereits durch die Bau- und Betriebsweise zu minimieren. Ob darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, wird im Zuge der fachlichen Prüfungen festgelegt.

Eine Genehmigung des Vorhabens kann nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Anforderungen des Immissionsschutzes nachweislich eingehalten werden.

Verkehrliche Auswirkungen

Die verkehrlichen Auswirkungen werden im Rahmen der weiteren Planung bewertet. Nach aktuellem Konzept soll die Anlieferung der benötigten Substrate überwiegend über die Bundesstraße 25 erfolgen. Dadurch soll der Lieferverkehr möglichst direkt zum Anlagenstandort geführt und Belastungen innerhalb der Ortslagen vermieden werden.

Aussagen zur konkreten Anzahl der Transporte, deren zeitlicher Verteilung sowie möglichen saisonalen Verkehrsspitzen können erst getroffen werden, wenn die Anlagenkonzeption und die daraus resultierenden Betriebsabläufe abschließend feststehen. Diese Aspekte werden im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung entsprechend untersucht.

Im weiteren Verlauf der Projektentwicklung werden alle Gutachten und fachlichen Untersuchungen erstellt, die für das Genehmigungsverfahren gesetzlich erforderlich sind. Der konkrete Umfang richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden.

Hierzu gehören unter anderem Untersuchungen zu den Auswirkungen auf Umwelt, Natur, Immissionsschutz, Boden, Wasser und Verkehr sowie weitere technische und fachplanerische Nachweise. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die behördliche Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.

Eine Genehmigung kann erst erteilt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die zuständigen Behörden das Vorhaben entsprechend bewertet haben.

Die Errichtung einer Gemeinschaftsbiogasanlage setzt die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren voraus. Diese dienen dazu, die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden rechtlichen, technischen und umweltfachlichen Anforderungen umfassend zu prüfen.

Im Rahmen dieser Verfahren werden die erforderlichen Fachgutachten erstellt und durch die zuständigen Behörden bewertet. Erst wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Genehmigung erteilt werden. Gleichzeitig besteht im Verlauf dieser Verfahren die Möglichkeit zur öffentlichen Beteiligung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Hierzu werden die erforderlichen Fachgutachten und technischen Nachweise erstellt und von den zuständigen Behörden bewertet. Gegenstand der Prüfung sind unter anderem die Auswirkungen auf Umwelt, Natur, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Verkehr sowie die technische Sicherheit der Anlage.

Eine Genehmigung kann erst erteilt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus sehen die Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vor.

Das Projekt befindet sich derzeit noch in einer frühen Planungs- und Entwicklungsphase und hat noch nicht die Genehmigungs- oder Ausführungsplanung erreicht hat. Zahlreiche technische und bauliche Details können erst im Zuge der weiteren Planungsphasen belastbar festgelegt werden. Dies betrifft unter anderem die konkrete technische Ausgestaltung der Anlage, einzelne Bauwerke, Leitungsführungen sowie betriebliche Abläufe.

Die erforderlichen Detailplanungen werden schrittweise mit zunehmender Planungstiefe erarbeitet und in den jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Verfahren berücksichtigt. Insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung sowie des anschließenden Genehmigungsverfahrens werden weitere Planunterlagen, Fachgutachten und technische Nachweise erstellt und öffentlich zugänglich gemacht.

Aus diesem Grund können einzelne Fragestellungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Eine belastbare Bewertung ist erst möglich, wenn die hierfür erforderlichen Fachplanungen und Untersuchungen abgeschlossen sind.

Seit Beginn der Ausarbeitung der städtischen Dekarbonisierungsstrategie informieren die Stadt Feuchtwangen und ihre Stadtwerke regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Maßnahmen im Bereich der Energie- und Wärmewende. Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit war stets ein wesentlicher Teil der kommunalen Energiewende.

Ein zentraler Bestandteil dieses Informationsprozesses sind die regelmäßig stattfindenden öffentlichen Bürger-Energie-Dialoge. Dort werden der aktuelle Planungsstand, neue Projekte sowie die Weiterentwicklung der städtischen Dekarbonisierungsstrategie vorgestellt. Gleichzeitig bieten die Veranstaltungen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Anregungen einzubringen und mit den Projektverantwortlichen sowie Fachleuten in den direkten Austausch zu treten.

Im Zusammenhang mit der geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage wurde darüber hinaus bereits frühzeitig eine Informationsveranstaltung für regionale landwirtschaftliche Betriebe und Betreiber bestehender Biogasanlagen durchgeführt. Dabei wurden der Projektansatz vorgestellt, fachliche Erfahrungen aus der Praxis einbezogen sowie mögliche Formen einer Beteiligung erörtert. Die Rückmeldungen aus der Landwirtschaft konnten so frühzeitig in die weiteren Planungsüberlegungen einfließen.

Im Anschluss daran folgten zwei öffentliche Bürger-Energie-Dialoge für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Im Mittelpunkt standen die Ergebnisse der Wärmeplanung, verschiedene Szenarien der zukünftigen Energie- und Wärmeversorgung sowie die mögliche Rolle einer Gemeinschaftsbiogasanlage innerhalb des Gesamtkonzeptes. Die Veranstaltungen boten Gelegenheit, Fragen zu stellen, Anregungen einzubringen und mit den Projektverantwortlichen sowie Fachleuten in den direkten Austausch zu treten.

Auch im weiteren Projektverlauf wird die Öffentlichkeit regelmäßig über den aktuellen Planungsstand informiert. Mit zunehmender Konkretisierung der Planung werden weitere Unterlagen, Untersuchungsergebnisse und fachliche Bewertungen veröffentlicht. Zusätzlich erfolgen im Rahmen der Bauleitplanung und des Genehmigungsverfahrens die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren, in denen Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Einwendungen einbringen können.

Teil 6: Technische Ausgestaltung und Versorgungssicherheit

Eine zukunftsfähige Energieinfrastruktur für Feuchtwangen

Die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage soll künftig einen wichtigen Baustein der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung in Feuchtwangen bilden. Grundlage für die Entwicklung des technischen Konzepts ist die fortgeschriebene Dekarbonisierungsstrategie der Stadt Feuchtwangen, auf deren Basis auch die Wärmeplanung entwickelt wurde. Ergänzend wurden die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen des Vorhabens untersucht.

Im Mittelpunkt der technischen Ausgestaltung stehen insbesondere die effiziente Erzeugung erneuerbarer Energieträger, die Integration in die bestehende Energieinfrastruktur der Stadtwerke Feuchtwangen sowie die langfristige Sicherstellung eines zuverlässigen Anlagenbetriebs. Dabei gilt es, technische Anforderungen, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit miteinander in Einklang zu bringen.

Der aktuelle Planungsstand bildet die konzeptionellen Grundlagen für die weitere Ausarbeitung der Anlage. Zahlreiche technische Details, wie beispielsweise die konkrete Anlagenkonfiguration, einzelne Komponenten oder betriebliche Abläufe, werden im Zuge der vertiefenden Fachplanungen, Gutachten und Genehmigungsverfahren weiter konkretisiert. Dieses schrittweise Vorgehen entspricht dem regulären Ablauf eines Infrastrukturprojekts dieser Größenordnung und stellt sicher, dass alle technischen und rechtlichen Anforderungen umfassend berücksichtigt werden.

Das im Rahmen der Gemeinschaftsbiogasanlage erzeugte erneuerbare Gas soll nach entsprechender Aufbereitung in das bestehende Gasnetz der Stadtwerke Feuchtwangen eingespeist werden. Das Gasnetz verfügt über Übergabepunkte zum vorgelagerten Netz und ist damit Bestandteil eines überregionalen Versorgungssystems. Die Gemeinschaftsbiogasanlage wird in diese bestehende Infrastruktur eingebunden und stellt regional erzeugtes erneuerbares Gas für die kommunale Energieversorgung bereit.

Die Nutzung der vorhandenen Netzinfrastruktur ermöglicht eine effiziente Integration erneuerbarer Gase, ohne ein vollständig neues Versorgungssystem aufbauen zu müssen. Gleichzeitig trägt die regionale Erzeugung dazu bei, die Abhängigkeit von externen Energieimporten zu verringern und die Energieversorgung langfristig stärker auf lokal verfügbare Ressourcen auszurichten.

Die Einbindung der Stadtwerke Feuchtwangen schafft zudem wichtige Handlungsspielräume, um die zukünftige Entwicklung der Gasnetzinfrastruktur aktiv mitzugestalten und flexibel auf veränderte regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren zu können. Dies gilt insbesondere für mögliche Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben oder der Ausgestaltung von Netzentgelten für die Einspeisung erneuerbarer Gase.

Die Versorgungssicherheit ist auch bei einem vorübergehenden Ausfall der Gemeinschaftsbiogasanlage gewährleistet. Die Anlage ist als ergänzender Bestandteil der Energieversorgung vorgesehen und stellt keine alleinige Grundlage für die Gasversorgung dar.

Maßgebend hierfür ist das in der Energieversorgung etablierte n-1-Prinzip. Dieser anerkannte Sicherheitsstandard besagt, dass der Ausfall einer einzelnen technischen Komponente oder Versorgungsquelle nicht zu einer Unterbrechung der gesamten Versorgung führen darf. Das bestehende Gasnetz der Stadtwerke Feuchtwangen verfügt über Anbindungen an das vorgelagerte Versorgungsnetz und ermöglicht dadurch auch bei einem zeitweisen Ausfall der Gaseinspeisung aus der Gemeinschaftsbiogasanlage eine bedarfsgerechte Versorgung.

Zusätzliche Ersatzanlagen sind für diesen Fall nicht erforderlich. Die bestehende Netzinfrastruktur gewährleistet bereits eine zuverlässige Versorgung und ermöglicht zugleich die Einbindung erneuerbarer Gase.

Die grundlegende technische Konzeption der Gemeinschaftsbiogasanlage ist im Rahmen der bisherigen Projektentwicklung erarbeitet. Zahlreiche technische Details werden jedoch erst im Zuge der Entwurfs- und Ausführungsplanung festgelegt.

Dies betrifft insbesondere die Anordnung und Dimensionierung einzelner Anlagenkomponenten, technische Ausführungsdetails, betriebliche Prozesse sowie bauliche Gestaltungsmerkmale. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf Grundlage der weiteren Fachplanungen, der erforderlichen Gutachten und der Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.

Ziel ist es, ein nach heutigem Standard technisch leistungsfähiges und langfristig anpassungsfähiges Anlagenkonzept zu entwickeln, das den geltenden Anforderungen entspricht und künftige technische Entwicklungen berücksichtigen kann.

Die Entwicklung der Gemeinschaftsbiogasanlage basiert auf einer Betrachtung bereits bestehender Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten. Im Vorfeld der Planungen wurden verschiedene Biogasanlagen besichtigt und hinsichtlich ihrer technischen Ausgestaltung, betrieblichen Organisation sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen analysiert. Hierzu zählen unter anderem Anlagen in Lauterhofen und Gollhofen.

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass Biogaskonzepte stets an die jeweiligen regionalen Voraussetzungen angepasst werden müssen. Unterschiede ergeben sich insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Substrate, der technischen Anlagenkonfiguration, der Verwertung beziehungsweise Vermarktung der erzeugten Energie sowie der betrieblichen Abläufe.

Vor diesem Hintergrund wird bewusst keine bestehende Anlage kopiert. Vielmehr sollen bewährte technische und organisatorische Lösungen mit den spezifischen Standortbedingungen in Feuchtwangen verbunden werden. Ziel ist die Entwicklung eines eigenständigen Anlagenkonzepts, das den regionalen Gegebenheiten entspricht und zugleich eine langfristig nachhaltige, wirtschaftliche und zuverlässige Energieversorgung unterstützt.

Die gegenwärtige Planung sieht für die Gemeinschaftsbiogasanlage eine durchschnittliche Betriebsdauer von rund 20 Jahren vor. Dieser Zeitraum orientiert sich an den typischen technischen Nutzungszeiträumen vergleichbarer Anlagen und bildet eine wesentliche Grundlage für die wirtschaftliche Bewertung des Projekts.

Während des Betriebs werden die technischen Komponenten entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben regelmäßig gewartet, überprüft und instandgehalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einzelne Anlagenbestandteile im Laufe der Betriebszeit technisch weiterzuentwickeln, zu modernisieren oder an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für den Zeitraum nach einer möglichen Beendigung des Anlagenbetriebs ist vorgesehen, entsprechende finanzielle Vorsorge für einen späteren Rückbau zu treffen. Durch die Bildung geeigneter Rückstellungen soll sichergestellt werden, dass die hierfür erforderlichen Mittel bereits während der Betriebsphase berücksichtigt und langfristig bereitgestellt werden.

Eine belastbare Ermittlung der konkreten Rückbaukosten ist zum aktuellen Planungsstand noch nicht möglich. Diese hängen wesentlich von der endgültigen technischen Ausgestaltung, dem Umfang der verbauten Komponenten sowie den zum Betriebsende geltenden Anforderungen ab. Eine detaillierte Bewertung kann daher erst auf Grundlage der abgeschlossenen Ausführungsplanung und der tatsächlichen Anlagenkonfiguration erfolgen.

Das Projekt befindet sich derzeit noch vor der Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Zahlreiche technische, bauliche und betriebliche Details werden erst im weiteren Planungsverlauf konkretisiert. Hierzu gehören unter anderem die Ausarbeitung einzelner Anlagenkomponenten, die Erstellung der erforderlichen Fachgutachten sowie die Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.

Dieses schrittweise Vorgehen entspricht dem üblichen Ablauf komplexer Infrastrukturprojekte. Erst auf Grundlage der vertieften Fachplanungen und der behördlichen Prüfungen können belastbare Aussagen zu allen technischen Details und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens abschließend beurteilt werden.

Fazit und Ausblick

Die geplante Gemeinschaftsbiogasanlage ist Teil einer langfristig ausgerichteten Strategie zur Weiterentwicklung der Energieversorgung in Feuchtwangen. Ziel ist es, die Wärmeversorgung schrittweise unabhängiger von fossilen Energieträgern zu gestalten, eine regional erzeugte, erneuerbare Energiequelle aufzubauen und langfristig eine bezahlbare, sichere und nachhaltige Wärmeversorgung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu ermöglichen. Grundlage hierfür bilden die Wärmeplanung sowie die vorausgegangene Dekarbonisierungsstudie, in deren Rahmen verschiedene Versorgungsoptionen untersucht und bewertet wurden.

Das Vorhaben verbindet mehrere Zielsetzungen miteinander. Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen sollen die regionale Energieversorgung gestärkt, bestehende Infrastrukturen effizient genutzt, langfristig bezahlbare Wärmepreise unterstützt und zusätzliche Wertschöpfung in der Region geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Betrieben der Region langfristig gesichert und die Nutzung regional verfügbarer Biomasse in bestehende Stoff- und Energiekreisläufe integriert werden.

Das Projekt befindet sich derzeit in einer frühen Planungsphase. Die grundsätzliche technische und wirtschaftliche Machbarkeit wurde untersucht und bildet die Grundlage für die weiteren Schritte der Projektentwicklung. Zahlreiche Detailfragen – beispielsweise zur finalen technischen Ausgestaltung, zu einzelnen Bauwerken, zur konkreten Verkehrsführung oder zu betrieblichen Abläufen – können erst im Rahmen der vertiefenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung abschließend beantwortet werden.

Dieses schrittweise Vorgehen entspricht dem üblichen Ablauf eines Infrastrukturprojekts dieser Größenordnung. Im weiteren Verfahren werden die bisherigen Planungsgrundlagen durch detaillierte Fachplanungen und erforderliche Gutachten ergänzt. Auf dieser Basis erfolgt die umfassende Prüfung der technischen, rechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen durch die zuständigen Fachbehörden.

In den kommenden Planungsphasen werden insbesondere die technische Ausführungsplanung, die Erstellung der erforderlichen Fachgutachten sowie die Durchführung der notwendigen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren weiter vorangetrieben. Parallel dazu werden die wirtschaftlichen, technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen fortlaufend konkretisiert.

Eine Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung des Projekts kann erst nach Abschluss der erforderlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren getroffen werden.

Ansprechpartner für Fragen zur geplanten Gemeinschaftsbiogasanlage in Feuchtwangen: 

Stadtwerke Feuchtwangen

Lothar Beckler (Technischer Vorstand)

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