Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 24

5. Änderung und Erweiterung B-Plan "Industriegebiet West I" sowie 27. FNP-Änderung

Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ mit integriertem Grünordnungsplan und

Entwurf zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“

Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 15.07.2026 den Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Industriegebiet West” gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Anlass der Bebauungsplanänderung und Erweiterung sind die konkreten Erweiterungsabsichten des Vorhabenträgers in direktem Anschluss an das bestehende Firmengelände. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Feuchtwangen ist der Bereich des Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren, zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Industriegebiet West”, geändert. Der Entwurf wurde nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB angepasst. Die Änderungen der Bebauungsplanunterlagen umfassen redaktionelle Anpassungen zur Beseitigung von Unstimmigkeiten sowie eine wesentliche Änderung der Festsetzungen zur zulässigen Gebäudehöhe. Weiterhin wurde der Betrieb der Siebanlage im Staubgutachten ergänzt. Da der Betrieb in der Halle stattfindet, hat die Siebanlage keine wesentlichen negativen Auswirkungen. Außerdem wurde die Begründung des Bedarfs überarbeitet und näher ausgeführt. Ferner wurde die Beschreibung des Vorhabens zur Klarstellung und Konkretisierung präzisiert. Die Anpassungen, bzw. die ergänzten Ausführungen erfordern gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Der Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ mit Festsetzungen, Begründung (Stand 15.07.2026) und Umweltbericht steht vom

03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

im Internet auf der Homepage der Stadt Feuchtwangen zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Zimmer 26, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ nicht von Bedeutung ist.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Feuchtwangen:

Stadt Feuchtwangen - Bauverwaltung

Willkommen in Feuchtwangen

Bürger & Verwaltung

Leben & Wohnen

Mobilität, Umwelt & Versorgung

Kultur & Veranstaltungen

Freizeit, Tourismus & Erholung

Wirtschaft & Standort

Aktuelles & Medien

Kontakt & Barrierefreiheit

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: