Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 24

Bebauungsplan Nr. 24 "Industriegebiet West"

Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“

Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ mit integriertem Grünordnungsplan

Der Stadtrat der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird in einem Teilbereich geändert. Die Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“, zur geringfügigen Erweiterung der gewerblichen Bauflächen, abzugleichen. Der räumliche Geltungsbereich der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am nördlichen Rand des Gebietes, hat eine Größe von ca. 1,3 ha und umfasst die Flurstücke 2011 und 2012 der Gemarkung Aichenzell und das Flurstück 1493/5 der Gemarkung Feuchtwangen.

Anlass der Bebauungsplanänderung und Erweiterung sind die konkreten Erweiterungsabsichten des Vorhabenträgers in direktem Anschluss an das bestehende Firmengelände. Geplant sind Lagerflächen mit Lagerboxen, sowie ein Bürogebäude und eine Halle. Es handelt sich um eine verkehrlich erschlossene Fläche in direktem Zusammenhang mit dem bestehenden Betriebsgelände. Dadurch können logistische Synergieeffekte genutzt werden. Die geplanten Erweiterungsflächen grenzen im Süden an das bestehende Betriebsgelände an. Im Osten grenzt die “Daimlerstraße”, nördlich ist das Gebiet durch den “Schergraben” begrenzt, östlich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an. Für einen kleinen Teilbereich ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich, um eine interne Erschließung der bestehenden und der geplanten Fläche zu ermöglichen. Für diesen Bereich sind derzeit öffentliche Grünflächen festgesetzt. Der Erweiterungsbereich wird landwirtschaftlich genutzt und dient teilweise bereits als Lagerfläche.

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 öffentlich aus. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken aus der Bevölkerung, im Wesentlichen wegen Lärm- und Staubimmissionen, wurde das geplante Vorhaben in folgenden Punkten angepasst:

  • Auf den Brecher wird verzichtet; die Erweiterungsfläche dient lediglich als Zwischenlager für Erdmaterialien und Mineralischen Abfällen, sowie Abfällen die nicht geruchsträchtig sind.
  • Ergänzend zur festgesetzten Baumassenzahl in Verbindung mit der zulässigen Grundflächenzahl wird die maximale Traufhöhe baulicher Anlagen auf 12m beschränkt.
  • Ergänzung einer drei Meter hohen Sichtschutzwand mit Hecke entlang der westlichen Grenze der Geltungsbereichs
  • Ergänzung eines Staubgutachtens

 

Mit der Planänderung können den Bedenken weitestgehend Rechnung getragen werden. Mit den beigelegten Gutachten (Lärm-, Staub-, und Hydrologisches Gutachten) wird dargelegt, dass das Vorhaben keine negative Auswirkung auf die angrenzende bestehende Bebauung hat.

Die Anpassungen bzw. Ergänzungen erfordern gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Der Stadtrat der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 den Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Industriegebiet West” gebilligt und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung liegt am nördlichen Rand des bestehenden Industriegebietes, hat eine Größe von ca. 1,4 ha und umfasst die Flurstücke 2011 und 2012 der Gemarkung Aichenzell und das Flurstück 1493/5 der Gemarkung Feuchtwangen. Von der Änderung ist eine Teilfläche der Flurnummer 1483 der Gemarkung Feuchtwangen betroffen. Die Änderung ist erforderlich, um eine interne Verbindung zu den bestehenden Betriebsflächen herstellen zu können. Die Ausgleichsmaßnahmen werden zum einen als Randeingrünung innerhalb des Geltungsbereichs festgesetzt und zum anderen extern auf einer Teilfläche der Flurnummer 675/0 der Gemarkung Krapfenau.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Feuchtwangen ist der Bereich des Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren, zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Industriegebiet West”, geändert.

Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ mit Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht (Stand 10.12.2025) und allen Anlagen, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan sind vom

13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

im Internet der Stadt Feuchtwangen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ nicht von Bedeutung ist.

Die Unterlagen stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Feuchtwangen:

Stadt Feuchtwangen - Bauverwaltung

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