Kommunalwahlen am 8. März 2026

Kommunalwahlen am 8. März 2026

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Kommunalwahlen in Feuchtwangen am 8. März 2026.

Wir bitten um Beachtung

Gemäß den aktuellen wahlrechtlichen Bestimmungen dürfen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens ab 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden.

Kommunalwahlen in Bayern

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürger der Stadt Feuchtwangen, wählen die 24 Mitglieder des neuen Stadtrates und den Ersten Bürgermeister der Stadt Feuchtwangen sowie die Mitglieder des Kreistags (70 Kreisräte) des Landkreises Ansbach und den Landrat.

Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Feuchtwangen ist in 12 Urnenwahlbezirke und 7 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 150 Wahlhelfer.

Eine gegebenenfalls stattfindende Stichwahl (Bürgermeister und/oder Landrat) würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.

Nachfolgend alle aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Feuchtwangen zur Kommunalwahl 2026 als PDF-Dokument zur Ansicht.

Nachfolgend alle aktuellen amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Ansbach zur Kommunalwahl 2026 als PDF-Dokument zur Ansicht.

Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Feuchtwangen (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Ansbach (Landrats- und Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhandengekommen ist.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar/Anfang Februar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das BürgerAmt der Stadt Feuchtwangen.

Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen, ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des BürgerAmtes erfolgen.

Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 12 Wahllokale im Stadtgebiet Feuchtwangen abgeben möchte, kann ab 26.01.2026 die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wir bitten hierbei allerdings zu beachten, dass gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens erst ab 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden dürfen. 

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.

Beantragung mittels QR-Code > Tipp des BürgerAmtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen auf dem Postweg (ab dem 16.02.2026) bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen – bestätigen – fertig.

Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürger-Serviceportal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen postalisch (ab dem 16.02.2026) zugesandt.

Beantragung per E-Mail
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.
Emailadresse: wahlen@feuchtwangen.de

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Feuchtwangen bzw. des BürgerAmtes eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 (15:00 Uhr) im BürgerAmt der Stadt Feuchtwangen (Hindenburgstraße 15 – erster Stock – Aufzug auf der Gebäuderückseite) möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben. 

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschlands portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Feuchtwangen (Rathaus, Kirchplatz 2) bzw. des BürgerAmtes (Hindenburgstraße 15) einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Mittwoch, den 04.03.2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, bei der Stadt Feuchtwangen eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeister- und/oder Landratsstichwahl am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.

Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr im BürgerAmt der Stadt Feuchtwangen möglich.

Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 22. März 2026, 18 Uhr ebenfalls über die Briefkästen der Stadt Feuchtwangen (Rathaus, Kirchplatz 2) bzw. des BürgerAmtes (Hindenburgstraße 15) erfolgen.

Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zu den Kommunalwahlen bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft. 

Das Wahl-Hilfe-Heft gibt es hier zum Download: Wahl-Hilfe-Heft zu den Kommunal-Wahlen in Bayern

Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Abstimmungsraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit, Ihre Stimme in jedem barrierefreien Abstimmungsraum der Stadt Feuchtwangen oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Abstimmungsräumen wenden Sie sich bitte an das BürgerAmt.

Für die Kommunalwahlen 2026 wird es keine Wahlschablonen für blinde und sehbeeinträchtigte Wählende geben.

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