Bürgerstiftung

Bürgerstiftung Feuchtwangen

Feuchtwangen ist eine lebens- und liebenswerte Stadt. Doch jede Gemeinschaft lebt davon, dass Menschen Ideen entwickeln, die das Miteinander stärken und unsere Stadt noch attraktiver machen. Solche Projekte benötigen Engagement – und finanzielle Unterstützung.

Mit der im Jahr 2011 ins Leben gerufenen Bürgerstiftung Feuchtwangen haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, sich nachhaltig für das Gemeinwohl unserer Stadt einzusetzen. Jeder Beitrag zählt. Jeder kann Stifter werden.

Mit jeder Zustiftung wird das Stiftungskapital und damit der jährliche Ertrag erhöhte, aus dem gemeinnützige und soziale Projekte in Feuchtwangen dauerhaft gefördert werden. Die Bürgerstiftung Feuchtwangen engagiert sich in zahlreichen gesellschaftlich relevanten Bereichen:

  • Jugend- und Altenpflege
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Bildung, Ausbildung und Sport
  • Öffentliche Gesundheitspflege
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Heimatpflege und Völkerverständigung
  • Wohlfahrtspflege, Mildtätigkeit und Rettungswesen

 

Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Feuchtwangen. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von der Stadt Feuchtwangen bestellt; der jeweilige Bürgermeister ist Vorsitzender des Stiftungsrates. Damit ist gewährleistet, dass alle Mittel verantwortungsbewusst, transparent und satzungsgemäß im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verwendet werden.

Zuwendungsmöglichkeiten

Spenden: Ihre Spende wird unmittelbar für die Verwirklichung der Stiftungszwecke eingesetzt. Bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte können jährlich steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden.

Zustiftungen zu Lebzeiten: Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungsvermögen langfristig. Die daraus erzielten Erträge kommen dauerhaft den Förderzielen zugute. Zusätzlich können Sie bis zu 1 Mio. Euro (Ehegatten bis zu 2 Mio. Euro) steuerlich geltend machen – verteilt über bis zu zehn Jahre.

Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Unterstützung auch in einer testamentarischen Verfügung festlegen. Die Zuwendung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Feuchtwangen wacht darüber, dass Ihr Vermächtnis satzungsgemäß und verantwortungsvoll eingesetzt wird.

Zustiftung durch Erben: Auch Erben können geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall zustiften und so die Erbschaftsteuer rückwirkend vermeiden.

Kontakt Bürgerstiftung Feuchtwangen

Wenn auch Sie sich als Stifter oder Stifterin für die „Bürgerstiftung Feuchtwangen“ engagieren möchten, wenden Sie sich gerne an die Stadt Feuchtwangen oder an die Stiftungsexperten der Vereinigten Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach.

Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Feuchtwangen nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Bankverbindung Bürgerstiftung Feuchtwangen

Vereinigte Sparkassen Ansbach
IBAN: DE50 7655 0000 0000 0000 75
BIC: BYLADEM1ANS
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Feuchtwangen

Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach – Stiftungsberatung

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