– einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
für folgende Ortsteile:
Aichau, Banzenweiler, Bernau, Breitenau, Heilbronn und andere
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmtenMustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Am 10.03.2017 wurde der Stadt Feuchtwangen der Förderbescheid übergeben.