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Dienstleistungen (service-bayern)
Brandschutz von baulichen Anlagen; Vollzug der Bauvorschriften
Beschreibung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) und ihre Sonderbauverordnungen wie z.B.
- die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV),
- die Versammlungsstättenverordnung (VStättV),
- die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) oder
- die Verkaufsstättenverordnung (VkV)
enthalten Bauvorschriften, die im Falle eines Brandes
- für Personen Flucht- und Rettungsmöglichkeiten ermöglichen,
- tragende Bauteile ausreichend lange vor dem Einsturz bewahren,
- die Ausbreitung des Brandes innerhalb großer Gebäude und auf andere Gebäude verhindern
sollen.
Für den Vollzug baurechtlicher Bestimmungen ist die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständiges Amt
Stadt Feuchtwangen
Hausanschrift
Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen
Postanschrift
Postfach 1257
91552 Feuchtwangen
Fon:
+49 (0)9852 904-0Fax:
+49 (0)9852 904-200Email:
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