Stadt Feuchtwangen

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Aktuelles

Infos und Briefwahlunterlagen zur Europawahl am 09.06.2024

Die Beantragung kann dabei folgendermaßen ablaufen:

  1. Schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder mittels eines formlosen Briefes an die Stadtverwaltung
  2. Online – über den QR-Code, abgedruckt auf dem Wahlberechtigungsbrief
  3. Online – über die Webseite der Stadt unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/feuchtwangen/bsp_ewo_briefwahl#/
  4. Per Fax – an 09853/904-220
  5. Per E-Mail – an buergeramt(@)feuchtwangen.de

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
 
Bei der Beantragung bitte Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Post) und nach Möglichkeit die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung angeben. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift versandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, wird gebeten, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Die Briefwahlunterlagen können natürlich auch persönlich während der Öffnungszeiten des BürgerAmtes beantragt werden:

  Vormittag Nachmittag
Montag Terminvereinbarung
(siehe unten)
Terminvereinbarung
(siehe unten)
Dienstag ohne Terminvereinbarung (8.00 - 12.00 Uhr) ohne Terminvereinbarung (14.00 - 16.00 Uhr)
Mittwoch Terminvereinbarung
(siehe unten)
Terminvereinbarung
(siehe unten)
Donnerstag ohne Terminvereinbarung (8.00 - 12.00 Uhr) ohne Terminvereinbarung (14.00 - 18.00 Uhr)
Freitag Terminvereinbarung
(siehe unten)
 

Termine im BürgerAmt ohne Wartezeiten müssen vorab vereinbart werden, über die Online-Terminvergabe unter www.feuchtwangen.de oder direkt über den QR-Code,    per Telefon 09852/904-0 oder per E-Mail an buergeamt(@)feuchtwangen.de


Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können direkt unfrankiert in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung geschickt oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig verschickt werden, sodass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.